[ESt] Mantelbogen Versicherungen (Vorsorgeaufw.)

Hallo.
Ständig gibt es Neuerungen in den Vordrucken für die Einkommenssteuererklärung.
So auch für 2005 im natelbogen die Zeile 71.
Die Frage „Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?“ kann mit 1=Ja oder 2=Nein geantwortet werden. Nur wofür ist dieses Feld überhaupt gut und wann ist der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung steuerfrei?

Danke.
Grüße,
ChrisD

hallo,

jeder Angestellte und jeder Beamte, der beihilfeberechtigt ist, muss hier eine 1 eintragen.
Auch der Ehegatte, für den über die Mitversicherung das gleiche zutrifft.

Das braucht der Computer zur Berechnung der Höchstbeträge der Versicherungsaufwendungen, vereinfacht gesagt.

Gruß

Petz

Hallo,

wie isses für einen normalen Angestellten, bei dem der Arbeitgeber bei allen Versicherungen die Hälfte beiträgt ? Soll da auch 'ne 1 stehen ?

Gruß Franz

Ja

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Hallo Franz,

mein erstes Posting war wohl etwas missverständlich :frowning:

Jeder Angestellte, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss eine 1 eintragen, da der Arbeitgeber ja steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung leistet.
Gleiches gilt auch für beihilfeberechtigte Beamte.

Genau das gleiche auch für den Ehegatten, wenn dieser über den anderen Ehegatten mitversichert ist, egal ob Angestellte oder Beamte.

Eine 2 bekommen in der Regel nur Selbständige, die für ihre Krankenversicherung komplett selber aufkommen müssen.

Gruß

Petz

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Genau das gleiche auch für den Ehegatten, wenn dieser über den
anderen Ehegatten mitversichert ist, egal ob Angestellte oder
Beamte.

Der nicht erwerbstätige Ehegatte eines Beamten hat keinen eigenen Beihilfanspruch. In diesen Fällen erhält dieser Ehegatte den Höchstbetrag von 2400 € und es ist eine 2 einzutragen.

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