[ESt] Maximale Steuerrückerstattung

Hallo!

Frau A verdiente 2005 relativ wenig als Angestellte (20800), so dass nur 200 EUR Lohnsteuer+Soli+KirchSt ans FA abgeführt wurden. Frau A ist mit Herrn B verheiratet, der schwerbehindert ist und 27000 Rente für 2005 bezogen hat. Laut Steuersoftware reicht bereits der Hinweis auf die hunderprozentige Schwerbehinderung des Mannes aus, sowie die Kosten für die Heimunterbringung von 10000, dass Frau A ihre 200 EUR gezahlte Steuer komplett zurückbekommt.

Weitere Kosten für Arzneien, etc. wurden noch gar nicht in das Programm eingegeben, als auch Versicherungen, Grundschuldzinsen, Strom, Wasser, Arbeitsmittelkosten,…

Frau A wundert sich sehr, weil Steuerberater D in den vergangen Jahren stets alle Belege, auch z.B. Strom/Wasser verlangt hat.

Sohn C versucht, Frau A zu erklären, dass auch bei noch so hohen Werbungskosten es nicht möglich ist, mehr als die gezahlte Steuer vom FA zurückzubekommen. Und dass dies für 2005 viel einfacher war, als für das Jahr 2004, in welchem sie deutlich mehr verdient hatte.

Liegt Sohn C in jedem Fall mit der Meinung richtig, dass nur etwas erstattet werden kann, was auch entrichtet wurde?

Liegt Sohn C in jedem Fall mit der Meinung richtig, dass nur
etwas erstattet werden kann, was auch entrichtet wurde?

Hallo,

absolut richtig! Wenn man mehr vom Staat haben will, nennt sich das Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Bafög etc.

Wenn in Vorjahren mehr Einnahmen vorlagen und mehr Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es durchaus sinnvoll gewesen sein, mehr Werbungskosten (bsp. Arbeitszimmer) geltend zu machen.

Mfg vom

showbee

Hi !

Liegt Sohn C in jedem Fall mit der Meinung richtig, dass nur
etwas erstattet werden kann, was auch entrichtet wurde?

Ja. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Dies bedeutet, dass am Jahresende (Steuerbescheid) die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Steuer festgesetzt wird. Wird die Jahressteuer auf € 0,00 festgesetzt, werden sämtliche Vorauszahlungen (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Zinsabschlag, echte Vorauszahlungen) inkl. Nebensteuern (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) wieder zurückgezahlt.

Da eine Festsetzung einer Steuer von weniger als € 0,00 nicht möglich ist, können macimal die geleisteten Vorauszahlungen wieder erstattet werden.

BARUL76

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