[ESt] mindert die 'Auslöse' die Werbungskosten?

HAllo,

wenn ein Angestellter statt einer Vergütung der Arbeitskilometer pro tatsächlich gefahrenem Kilometer, einen pauschalen Betrag als Auslöse bekommt (pro Arbeitsstunde x,-€), wie kann dieser dann den tatsächlichen Aufwand (benzinkosten, abnutzung des Privatfahrzeuges…) eventuell über die Steuererklärung geltend machen?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,
der Angestellte könnte sich die Mühe machen und die tatsächlichen Kosten ermitteln. Wenn diese höher sind als der Betrag vom Arbeitgeber, dann kann die Differenz in der Erklärung geltend gemacht werden.

Gruß
Denis

Hallo Denise,

erstmal ist zu klären, wie die Auslöse bei der Lohnabrechnung behandelt wird. Wenn sie tatsächlich auf die Arbeitsstunde bezogen ist, ist sie Bestandteil des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttos.

Das heißt, der Betrag ist zugeflossen wie der übrige Lohn, er wird für das Kalenderjahr als Bestandteil des Steuerbruttos bescheinigt und darf dann an keiner anderen Stelle mehr in der Steuererklärung auftauchen.

Zweitens ist zu klären, welche abziehbaren Werbungskosten anfallen:

  • Reisekosten?
  • Mehraufwendungen für Verpflegung?
  • Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte?

Die meisten der genannten Werbungskosten werden pauschal in Ansatz gebracht. Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten spielen bei Dienstreisen eine Rolle (Vorraussetzung: Fahrtenbuch), bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte bloß bei Schwerbehinderten.

Die Pauschalen sind derzeit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für Dienstreisen, 0,30 € pro Entfernungskilometer für regelmäßige Fahrten zur Arbeit.

Auch wenn die „Auslöse“ pauschal versteuert als Ersatz für Fahrtkosten abgerechnet und bescheinigt wird, muss zuerst der gesamte Aufwand berechnet werden, und dann erst wird die erhaltene Erstattung abgezogen.

Das hört sich sehr umständlich an, aber auf der Anlage N zur Einkommensteuererklärung wird das alles der Reihe nach abgefragt.

Schöne Grüße

MM