[ESt] Mit Auslandsgesellschaften Steuern sparen?!

Hallo,

da ich in den Semesterferien meine Steuererklärung machen möchte und ich immer wieder über einen Haufen Agenturen stolpere die Gründungen von Auslandsgesellschaften anbieten, stelle ich mir die Frage ob man mit solch einem Konstrukt tatsächlich Steuern sparen kann, wenn man seinen tatsächlichen Sitz in Deutschland hat?

Damit ihr mein Denken nachvollziehen könnt, möchte ich mit euch die Sache an einem Beispiel erörtern.

Firma A ist ein reines Internetunternehmen mit Sitz in Deutschland, das seine Leistung ausschliesslich im Internet durch Vermietung von Werbeflächen auf Internetseiten erbringt.

Firma A hat sowohl Kunden, denen eine Rechnung gestellt wird (Deutschland), sowie einen Partner, der das Geld entweder überweist oder einen Scheck schickt.
Firma A braucht zu diesem Partner keine Rechnungen zu schicken, sondern erhält automatisch eine Gutschrift.
Der Partner hat seinen Hauptsitz nicht in Deutschland.

Nun denkt der Eigentümer der Firma A nach, wie er Steuern sparen könnte.
Er gründet eine IBC in Belize.
Somit hat nun der Eigentümer zwei Firmen.
Die Firma A in Deutschland, die Rechnungen schreibt und das Geld, das dadurch reinkommt auch in Deutschland versteuert und die IBC in Belize, wo nur das Geld des Partners hinfliesst.

Der Eigentümer versteuert den Gewinn von Firma A mit seinem individuellen Steuersatz in Deutschland und mit einem Pauchalbetrag der IBC in Belize.

Nun möchte der Eigentümer der beiden Firmen gerne auch das Geld der IBC ausgeben.
Wenn er nun das Geld einfach so auf ein deutsches Konto überweist, dann muss er dieses ja auch versteuern, wenn ich richtig informiert bin.
Macht er nun eine Shopping-Tour mit seiner Kreditkarte von der Bank in Belize und es steht eine Steuerprüfung an, dann werden die deutschen Beamten sehen, dass der Lebensstil des Eigentümers nicht durch den Gewinn der deutschen Firma gedeckt sein kann.
Die Beamten suchen und suchen und finden seine Kreditkarte von der Bank in Belize.
Ich gehe davon aus, dass der Eigentümer nun die A…karte hat.
Wenn der Eigentümer es ganz anders macht und nach Belize fliegt und das Geld in bar mit nach Deutschland nimmt, dann müsste er es trotzdem in Deutschland versteuern oder?

Mein Problem ist nun:

Wie kommt der Eigentümer nun an sein Geld, das auf einem Bankkonto in Belize deponiert ist, ohne, dass er das Geld in Deutschland versteuern muss und ohne, dass er einen Besuch vom Staatsanwalt bekommt?

Habe ich irgendwo einen Denkfehler oder geht es tatsächlich nicht, wenn man in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat?
Oder ist das ganze Geldschneiderei mit den ganzen Agenturen, die Firmengründungen in Zypern, Belize, auf den BVI und sonst noch wo anbieten?

Das Beispiel mit den beiden Firmen habe ich übrigens so gewählt, weil der Eigentümer das Geld sowieso hätte in Deutschland versteuern müssen, wenn er Rechnungen nach Deutschland fakturiert.
Somit das Konstrukt mit den beiden Firmen.

Ich freue mich über jeden Hinweis und hoffe auf eine rege Diskussion.

Viele Grüße

Norbert

Hallo Norbert

Dein Posting provoziert mich zu folgenden Anmerkungen:

  1. Der Partner dieser Firma schickt nach Deinen Aussagen regelmässig
    Geld. Daraus schliesse ich, dass die Firma in den Miesen ist.

  2. Deine Fragestellung läuft auf eine Anleitung zur
    Steuerhinterziehung hinaus. Ich müsste mich wundern, wenn das hier
    öffentlich erklärt würde.

Gruss
Heinz

Hi Norbert,

zu deinem Posting möchte ich folgendes sagen:

  1. persönliche Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden

  2. der § 1 des Außensteuergesetzes:
    http://bundesrecht.juris.de/astg/BJNR117130972BJNE00…

  3. der § 42 der Abgabenordnung:
    http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p42.html

  4. Anleitungen zur Steuerhinterziehung werden hier nicht gegeben.

Gruß

Petz

Hi !

Die Firma A in Deutschland, die Rechnungen schreibt und das
Geld, das dadurch reinkommt auch in Deutschland versteuert und
die IBC in Belize, wo nur das Geld des Partners hinfliesst.

An dieser Stelle habe ich meine ersten Probleme. Geld, das eindeutig A zusteht, wird ohne einen Rechtsgrund an die IBC bezahlt. Und dieses Geld soll daher auch nicht als Einnahme erfasst werden?
Hier dürfte sich sicherlich die Lektüre des § 39 AO empfehlen. Dieser legt fest, dass das Geld dem wirtschaftlichen Eigentümer (hier A) zuzurechnen ist. Diese Beträge hat A daher in seiner Gewinnermittlung anzugeben. Daneben erfolgen regelmäßig Schenkungen des A an die IBC in Höhe der (auf verkürztem Zahlungswege) geleisteten Gelder. Hier dürfte es ziemlich schnell zur Entstehung von Schenkungssteuer kommen.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände können die sonstigen Vorteile, welche nachfolgend noch aufgezählt waren nur erreicht werden, in dem eine Steuerhinterziehung (also Nichterklärung der Gelder und Schenkungen) begangen wird.

BARUL76

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wie Limited
Hallo,

Einzelberatung ist hier nicht erlaubt. Deine Formulierung ist zwar geschickt gewählt, aber dir dürfte mittlerweile klar sein, wie deine Frage von den Lesern verstanden wurde.

da ich in den Semesterferien meine Steuererklärung machen
möchte und ich immer wieder über einen Haufen Agenturen
stolpere die Gründungen von Auslandsgesellschaften anbieten,
stelle ich mir die Frage ob man mit solch einem Konstrukt
tatsächlich Steuern sparen kann, wenn man seinen tatsächlichen
Sitz in Deutschland hat?

sehr beliebt sind hier die englischen Limited, siehe dazu
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

Eine Gründung in Zypern ist damit vergleichbar, die Firmen werben offen damit, es so hinzudrehen, dass die Steuern hinterzogen werden…wer das mag…

Nun möchte der Eigentümer der beiden Firmen gerne auch das
Geld der IBC ausgeben.

Das ist das Problem bei jeder Steuerhinterziehung.

Oder ist das ganze Geldschneiderei mit den ganzen Agenturen,
die Firmengründungen in Zypern, Belize, auf den BVI und sonst
noch wo anbieten?

davon gehe ich aus

Viele Grüße
Cirwalda