Hallo,
angenommen, jemand hat im Jahr 2006 einen Sparvertrag gekündigt und dafür Zinsabschlagsteuer gezahlt, da er versäumt hatte, einen ausreichenden Freistsellungsauftrag zu stellen. Von der Sparkasse wurde ihm gesagt, dass er die Zinsabschlagsteuer im Rahmen seiner Steuererklärung zurückbekommen würde, da die Zinsen insgesamt nicht den Freibetrag übersteigen. Wie und wo muss der jenige was in seiner Steuererklärung eintragen? In welcher Anlage? Die Steuerbescheinigung der Sparkasse liegt vor.
Gruß
Nelly