[ESt] mit welchem Formular ZAST zurückholen?

Hallo,
angenommen, jemand hat im Jahr 2006 einen Sparvertrag gekündigt und dafür Zinsabschlagsteuer gezahlt, da er versäumt hatte, einen ausreichenden Freistsellungsauftrag zu stellen. Von der Sparkasse wurde ihm gesagt, dass er die Zinsabschlagsteuer im Rahmen seiner Steuererklärung zurückbekommen würde, da die Zinsen insgesamt nicht den Freibetrag übersteigen. Wie und wo muss der jenige was in seiner Steuererklärung eintragen? In welcher Anlage? Die Steuerbescheinigung der Sparkasse liegt vor.

Gruß
Nelly

Hallo

wahrscheinlich in Kapitaleinkünfte. Zinsen eintragen und den abgezogenen Betrag ebenfalls, dann sehen die netten Sachbearbeiter, dass sie ihn zurückzahlen müssen und sind traurig.

Gruß

Servus Nelly,

die Anlage heißt Anlage KAP. Wenn man sie verwendet, muss man drauf achten, dass alle Einnahmen erklärt werden, die dort abgefragt werden - nicht bloß einzelne, auf die Steuer einbehalten worden ist.

Das Kreuzchen im Mantelbogen Seite 2 (erste Innenseite) sitzt dann auch nicht an der gewohnten Stelle.

Schöne Grüße

MM

die Anlage heißt Anlage KAP. Wenn man sie verwendet, muss man
drauf achten, dass alle Einnahmen erklärt werden, die
dort abgefragt werden - nicht bloß einzelne, auf die Steuer
einbehalten worden ist.

Hi,
also alle Zinseinkünfte, z.B. ein paar Cent auf einem Sparbuch? Reicht das, wenn man das Sparbuch kopiert, oder verlangt das FA eine Bescheinigung der Bank?

Gruß
Nelly

Noch ne Frage
Hi,
muss derjenige auch Zinseinkünfte seines minderjährigen Kindes angeben?

Gruß
Nelly

also alle Zinseinkünfte, z.B. ein paar Cent auf einem
Sparbuch?

Ja denn auch von den paar cent hat man Zinsabschlag bezahlt

Reicht das, wenn man das Sparbuch kopiert, oder
verlangt das FA eine Bescheinigung der Bank?

Kopieren reicht i.d.R. die meisten jahresbescheinigungen sind „Idiotensicher“ da steht genau drin wo was genau eingetragen werden soll.

Hi,
muss derjenige auch Zinseinkünfte seines minderjährigen Kindes
angeben?

Nein wenn das Kind aber Zinsanschlagsteuern zahlt verursacht durch Zinseinkünfte, sei es weil kein freistellungsauftrag vorhanden ist oder
weil der FB überschritten worden ist dann müsste das KIND eine Einkommensteuererklärung machen um diese wiederzubekommen.

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Reicht das, wenn man das Sparbuch kopiert, oder
verlangt das FA eine Bescheinigung der Bank?

Unserem FA hat früher bei so kleinen Sachen die Angabe der Kontonummer und des Betrags gereicht.

Andererseits: Auch so was steht heute mit in der Bescheinigung der Bank.

Gruß
JoKu