Hallo,
auf Seite 3 der Anlage Kind soll man ja die entstandenen Kinderbetreuungskosten eintragen.
Was ist mit den Kosten für die Verpflegung? Können sie auch dort eingetragen werden, oder gehören sie eher als auf den Hauptvordruck (Seite 3, ab Ziffer 103)?
Danke,
#.
Hallo,
Kinderbetreuungskosten
Was ist mit den Kosten für die Verpflegung? Können sie auch
dort eingetragen werden,
nein
oder gehören sie eher als
auf den
Hauptvordruck (Seite 3, ab Ziffer 103)?
nein
Verpflegungskosten sind nicht absetzbar.
Schöne Grüße
C.