Hallo Experten,
wenn sich jemand beruflich auf eigene Kosten weitergebildet hat und sich der Arbeitgeber nachträglich,anteilig bei erfolgreichem Abschluss an diesen Kosten durch ein einmalig erhöhtes Bruttogehalt beteiligt, in wieweit wirkt sich dies auf die anzusetztenden Werbungskosten in der Steuererklärung aus.In Höhe der Bruttozahlung, des Netto-mehrs oder gar nicht ?
Vielen Dank !!
Banger
Es wirkt sich garnicht aus.
Hallo,
wenn sich jemand beruflich auf eigene Kosten weitergebildet
hat
sind das Werbungskosten
und sich der Arbeitgeber nachträglich,anteilig bei
erfolgreichem Abschluss an diesen Kosten durch ein einmalig
erhöhtes Bruttogehalt beteiligt,
dann ist das Bruttogehalt in dieser Höhe steuerpflichtig
in wieweit wirkt sich dies
auf die anzusetztenden Werbungskosten in der Steuererklärung
aus.In Höhe der Bruttozahlung, des Netto-mehrs oder gar nicht
mehr ist nicht zu beachten
Schöne Grüße
C.