Hallo Experten,
wenn sich jemand beruflich auf eigene Kosten weitergebildet hat und sich der Arbeitgeber nachträglich,anteilig bei erfolgreichem Abschluss an diesen Kosten durch ein einmalig erhöhtes Bruttogehalt beteiligt, in wieweit wirkt sich dies auf die anzusetztenden Werbungskosten in der Steuererklärung aus.In Höhe der Bruttozahlung, des Netto-mehrs oder gar nicht ?
Vielen Dank !!
Banger