[ESt] Nachträgliche Änderung Festsetzungsbescheid

Hallo,
der ESt-Bescheid für das Jahr 2004 erging im September 2005 .
Im Dezember 2005 wurde vom Versorgungsamt ein erhöhter Behinderungsgrad festgesetzt, rückwirkend ab 2004.
Kann dieser Umstand nachträglich bei der Festsetzung der ESt 2004 angesetzt werden ?
Schon jetzt ein Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Hallo,

ja, das wird geändert. Einfach einen netten Brief mit Antrag auf Änderung wegen geändertem Feststellungsbescheid des Versorgungsamt mit Kopie ans Finanzamt. Sollte keine Probleme machen.

Viele Grüße
C.

[MOD] Komplettzitat gelöscht, an FAQ:1129 angepasst
Hallo Karl,

sollte sich das Finanzamt quer stellen, hilft der Hinweis auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies ist die zu Dem Fall gehörende Änderungsnorm.

Ansonsten sollte der Fall einem Steuerberater des Vertrauens übertragen werden.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Mayer

Hallo,

sollte sich das Finanzamt quer stellen, hilft der Hinweis auf
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies ist die zu Dem Fall gehörende
Änderungsnorm.

Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts ist Grundlagenbescheid. Die Änderung erfolgt deshalb nach § 175 Nr. 1 AO.
So eine Änderung ist i.d.R. unproblematisch.

Viele Grüße
C.

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