[ESt] nachträgliche Korrektur Werbungskosten V+V ?

Hallo…

dieser Fall ist schon ein wenig kompliziert. Habe davon gehört und frage mich nach Eurer Meinung dazu.

Fall:
Zweifamilienhaus - Kauf 07/2005
Das ganze Haus wird renoviert, aber die eigengenutze Wohnung wird direkt bezogen.
Die andere wird in 10/2005 von den Eltern bezogen - die Wohnung wird verbilligt überlassen, aber so, daß die Werbungskosten eigentlich in vollem Maße anerkannt werden müßten.
Die NK wurden nach meiner Meinung mit Euro 175 für 2 Personen auch schon relativ hoch angesetzt. Nur waren die umlagefähigen Kosten sehr hoch - und eine Nebenkostenabrechnung konnte mit Ablauf 2005 noch nicht erstellt werden, da z.B. der Ölkauf im Juli noch nicht aufbgebraucht wurde… es lagen keine Vergleichswerte/'Erfahrungswerte vor.
Nun waren lt. FA die Kosten höher als die Nebenkosten Zahlungen und deshalb wurden nur anteilmäßig die Werbungskosten anerkannt.
Zum einen würde ich einen Einspruch argumentieren,daß der Vorrat des Öles noch weit in das Jahr 2006 reichen würde -aber hier würde das FA sicherlich mit dem Einnahme/Abfluß Prinzip argumentieren.
Aber dann viel mir auf, daß die in der Erklärung angesetzen umlagefähigen Kosten komplett seit Juli angesetzt wurden - in die Anlage dürften doch nur die Kosten seit Okotber (Mietbeginn) - aber wie würde man das dann mit dem Öl machen?
Meine Lösung hier wäre - von Juli -Dezember sind 6 Monate - also den Kaufpreis durch 6 Monate und den dann mal 3 Monate (Oktober-Dezember Mietdauer) als umlagefähig ansetzen.
Auch wurden aus Versehen die Grundbesitzabgaben für Monate angesetzt wo noch kein Mietverhältnis vorlag…usw…
Aber kann man dieses noch nachträglich? Die Einspruchsfrist ist wohl noch nicht abgelaufen… Es wollte keiner das FA bescheissen, jedoch hatte keiner Ahnung von der Materie und es wurde nach besten Gewissen ausgefüllt.
Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo…

dieser Fall ist schon ein wenig kompliziert.

stimmt

Habe davon gehört
und frage mich nach Eurer Meinung dazu.

Fall:
Zweifamilienhaus - Kauf 07/2005
Das ganze Haus wird renoviert, aber die eigengenutze Wohnung
wird direkt bezogen.
Die andere wird in 10/2005 von den Eltern bezogen - die
Wohnung wird verbilligt überlassen, aber so, daß die
Werbungskosten eigentlich in vollem Maße anerkannt werden
müßten.

Hier kommt noch eine Eigenheimzulage in Betracht und dann ist die verbilligte Vermietung zu beurteilen sowie die Renovierungskosten.

Da frage ich mich, warum sowas nicht mit Hilfe eines Steuerberaters -wenigstens im ersten Jahr- abgewickelt wird. Die Investition in ein Haus macht man doch nicht so nebenbei.

Kopfschüttelnde Grüße
C.