[ESt] Nachweise für Fahrtkosten zum Zweitwohnsitz?

Hallo Forum,

Der Ehemann M wohnt in Hamburg und arbeitet in Hannover. Jedes Wochenende fährt M mit seinem Auto nach Hause zu seiner Familie, da er in Hannover nur ein Zimmer gemietet hat.

In der Steuererklärung für das Jahr 2004 hat M diese Entfernung bzw. den Zweitwohnsitz geltend gemacht. Dieser wurde zu 100% akzeptiert.

Jetzt hat M eine neue Steuererklärung für das Jahre 2005 eingereicht und ein Schreiben des Finanzamtes gekommen: Bitte um Nachweis der Fahrten durch ein Fahrtenbuch, Inspektionen oder ähnliches.

Nehmen wir an M kann diese Fahrten nicht nachweisen da er weder Rechnungen noch ein Fahrtenbuch hat. Hat M dann keine Möglichkeit die Entfernungspauschale geltend zu machen? Er muss doch irgendwie zwischen Hamburg und Hannover pendeln.

M und seine Frau F wollen jetzt einen Brief aufsetzen, in dem F bestätigt, dass M jedes Wochenende nach Hamburg kommt, da dort sein Lebensmittelpunkt ist etc. Welche Art der Beweise kann M denn aufführen? Kann M sich auf die Lohnsteuer des Jahres 2004 beziehen in der sämtliche Fahrten ohne Nachweis akzeptiert wurden? Oder hat M keine Chance bzw. muss auf das Wohlwollen des Finanzamtes hoffen?

Danke

Gerd.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Gerd!

Auf die Lohnsteuer des Jahres 2004 kann sich M beziehen, die FinVerw kann jedoch abweichend von 2004 im VZ 2005 Nachweise vom Stpfl. fordern. Was in einem VZ akzeptiert wurde, muss in einem anderen VZ nicht automatisch wieder akzeptiert werden.

Eine Möglichkeit, einen Nachweis über die gefahrenen KM zu erbringen wären die Bescheinigungen der Hauptuntersuchung des Kfz vom TÜV/Dekra o. ä., da dort der entsprechende KM-Stand des Kfz aufgeführt ist.

Gruß
Norman

Hallo Bates , danke.

Hallo Gerd!

Auf die Lohnsteuer des Jahres 2004 kann sich M beziehen, die
FinVerw kann jedoch abweichend von 2004 im VZ 2005 Nachweise
vom Stpfl. fordern. Was in einem VZ akzeptiert wurde, muss in
einem anderen VZ nicht automatisch wieder akzeptiert werden.

OK. Hab ich es richtig verstanden, dass man sich zunächst auf die Lohnsteuer vom Jahr 2004 bezieht auch wenn das nicht automatisch für das Jahr 2005 ausreichend ist.

Eine Möglichkeit, einen Nachweis über die gefahrenen KM zu
erbringen wären die Bescheinigungen der Hauptuntersuchung des
Kfz vom TÜV/Dekra o. ä., da dort der entsprechende KM-Stand
des Kfz aufgeführt ist.

Wenn diese Unterlagen der Haupuntersuchung nicht vorhanden sind wird das schwierig. Könnte Herr M. schriftlich versichern, dass er Wochenendes heimgefahren ist? Oder wäre diese Art des „Nachweis“ unzureichend?

Gruß
Norman

[ESt] Papiere und Zeugenaussagen
Hi !

OK. Hab ich es richtig verstanden, dass man sich zunächst auf
die Lohnsteuer vom Jahr 2004 bezieht auch wenn das nicht
automatisch für das Jahr 2005 ausreichend ist.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. JEDES Jahr werden daher sämtliche Anträge, die ein Steuerpflichtiger stellt (das Eintragen von Werbungskosten in die Formulare entspricht einem solchen Antrag) vom Finanzamt neu geprüft. Wurden daher in einem Jahr Aufwendungen ohne Nachweis anerkannt, entsteht hierdurch KEIN Anspruch darauf, dass dies für alle Zeit so bleibt.

Wenn diese Unterlagen der Haupuntersuchung nicht vorhanden
sind wird das schwierig. Könnte Herr M. schriftlich
versichern, dass er Wochenendes heimgefahren ist? Oder wäre
diese Art des „Nachweis“ unzureichend?

Als Nachweise/Beweise kommen zum Einen Papier und zum Anderen Zeugenaussagen in Frage.

Papier

  • Tankquittungen
  • TüV - Bescheide
  • Werkstattrechnungen/Inspektionen
  • Kontoauszüge, auf denen Abbuchungen der Tankstellen ersichtlich sind

Zeugenaussagen
Beim Finanzamt wird viel lieber Papier gesehen, als eine Zeugenaussage, diese hat aber mindestens den selben Stellenwert, wie das Papier.
Die Zeugen sollten allerdings nur das bestätigen, was sie „live“ erlebt haben.

  • Arbeitskollegen in H die Abfahrt von dort
  • Frau F. die Ankunft in HH
  • mögliche Mitfahrer die Fahrt

  • Denn weder die Kollegen noch die F können ohne jeden Zweifel die tatsächliche Durchführung der Fahrt bezeugen.

BARUL76

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Das sehe ich aber anders.

Es dürfte jedem Fahrzeughalter möglich sein, Kaufverträge, AU, HU, TÜV, Werkstattrechnungen über einen gewissen Zeitraum vorzulegen, damit das FA eine Übersicht über die gefahrenen KM hat. Wenn dies -aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist, dann kann das FA das Vorstellen zur Ablesung des Tachostandes beim FA verlangen.

Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigiungen der Ehefrau bspw. sind nicht ausreichend.

Wird mit dem Zug gefahren, sind Fahrausweise vorhanden.

Wenn die Fahren nicht durchgeführt wurden und nur der Ansatz begehrt wird, so ist das Steuerhinterziehung.

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[FGO] Beweiskraft von Zeugenaussagen
Hi !

Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigiungen der Ehefrau
bspw. sind nicht ausreichend.

Aus Finanzamtskreisen wird diese These immer wieder gern vertreten. Hängt wohl mit der mangelnden Ausbildung in den verfahrensrechtlichen Fragen zusammen, die in den verschidensten Prozessordnungen Gegenstand sind. Die Richter an den Finanzgerichten haben diese Ausbildung zum Glück genossen und spätestens dann werden die Aussagen als Beweis anerkannt.

BARUL76

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Die Denkweise so manchen Richters ist m. A. nach schon oft sehr wundersam. Schon einige Male kam ich zur Ansicht, dass so einige Richter wohl das, was man Menschenverstand nennt, nicht vorweisen können.

Wenn hier -seltsamerweise- keine Belege vorhanden sind (Warum eigentlich nicht?) und dann die Ehefrau auf dem Papier bezeugt, dass der Ehemann jedes Wochenende zu Hause war, dann wird mir doch klar, dass dies nicht stimmt.

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Hallo,

dann wird die Ehefrau vereidigt und solange ihre Schuld nicht bewiesen ist, gilt sie unschuldig bezüglich eines Meineids.

Mfg vom

showbee

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Hallo,

Aus Finanzamtskreisen wird diese These immer wieder gern
vertreten. Hängt wohl mit der mangelnden Ausbildung in den
verfahrensrechtlichen Fragen zusammen, die in den
verschidensten Prozessordnungen Gegenstand sind.

na, das ist aber sehr pauschal formuliert…

Zunächst ist festzuhalten, dass den Steuerpflichtigen die Beweislast trifft für Tatsachen, die sich steuerlich zu seinen Gunsten auswirken. Da stimme ich mit Oerdiz überein, dass hierzu Beweismittel sehr hilfreich sind.

Zeugenaussagen bzw. Aussagen des Steuerpflichtigen selbst oder seiner Ehefrau sind m.E. viel schwächer, denn man kann sie glauben oder nicht.

Die Richter
an den Finanzgerichten haben diese Ausbildung zum Glück
genossen und spätestens dann werden die Aussagen als Beweis
anerkannt.

Auch bei den Finanzgerichten sind die neuen Zeiten angekommen und die Richter werden intern angehalten, mehr „Stückzahlen“ zu erledigen. Dabei kann es dann sein, dass ein Richter sich als Ausfluss seiner freien Beweiswürdigung auch mit mündlichen Aussagen begnügt. Ein etwas unbefriedigender Ausgang des Verfahrens für den Sachbearbeiter im Finanzamt, denn wenn er es geglaubt hätte, hätte er schon vorher statt geben können.
80% der Verfahren werden mit einer Stattgabe oder Teilstattgabe abgeschlossen, auch weil dann kein Urteil mehr erforderlich ist. Das beschleunigt die Verfahren.
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/Press…

http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e5118351061…

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/…

http://www.fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/geric…

http://66.102.9.104/search?q=cache:smiley:kihdKtqoPoJ:www…

Beweismittel sind deshalb das Mittel der ersten Wahl. Ein Verfahren beim Finanzgericht dauert und kostet Nerven…nur beim Obsiegen ist es kostenfrei.

Schöne Grüße
C.

Hallo Showbee,

dann wird die Ehefrau vereidigt und solange ihre Schuld nicht
bewiesen ist, gilt sie unschuldig bezüglich eines Meineids.

Vereidigung vor dem Finanzgericht -kommt höchst selten vor-also ich hab sowas noch nie in einem Verfahren gelesen. So eine Aussage wird einfach in freier Beweiswürdigung gewertet -entweder klingt sie glaubwürdig oder nicht…

Schöne Grüße
C.

Hallo Barul76,

was kann eigentlich passieren, wenn Herr M ein Schreiben an das Finanzamt aufsetzen würde mit folgender Aussage: Er könne keine Quittungen nachweisen, da in den letzten beiden Jahren auch keine Belege verlangt wurden und er daher auch in diesem Jahr keine Belege gesammelt hat. Heimfahrten begründet Herr M so, dass in Hannover nur ein Zimmer ohen Küche vorhanden ist und in Hamburg eben die Wohnung mit Familie. Wird das Finanzamt jetzt einen Paschbetrag annehmen (meinetwegen 80% der beantragten Fahrleistung) oder muss dennoch der schriftliche Nachweis erbracht werden?

Danke

Gerd.

[ESt] Schriftsatz keine Belege aber Wohnung in HH
Hi !

Ein solches Schreiben würde meiner Meinung nach zu wenige Fakten enthalten. Der Steuerpflichtige SOLLTE irgendwelche tatsächlichen Gegebenheiten dem Finanzamt miteilen.

Dass Belege nicht aufgehoben wurden, weil sie in den letzten Jahren nicht verlangt wurden, ist ja eine schöne Aussage, aber um was für Belege würde es sich handeln? Tankquittungen? Bahnkarten? oder wurden die Fahrten doch nur als Mitfahrer bei einem Kollegen absolviert?

Wieso können KEINERLEI Nachweise über die Zahlungen erbracht werden. Es dürfte doch mindestens alle 2 Woche eine Betankung stattgefunden haben. Wurden tatsächlich alle Tankungen mit Bargeld bezahlt? Läßt sich denn nachweisen, dass M tatsächlich so viel Bargeld in der Tasche haben konnte, dass er bar bezahlen konnte?

Und wenn tatsächlich KEIN Beleg gefunden werden kann, sollten auch zu dem Anschreiben bereits mögliche Zeugen benannt werden können (wer hat die Abfahrt beobachtet, wer kann die Fahrt bestätigen, gibt es eine regelmäßig angefahrene Tankstelle, kann der Vermieter des Zimmers die Abwesenheit von M und seinem Auto am Wochenende bestätigen, wie sieht es mit Kollegen in H aus, was können Freunde der Familie in HH sagen), welche die Tatsachen bezeugen können. Auch wenn weiter unten davon gesprochen wird, dass das Finanzamt üblicherweise davon ausgeht, dass es sich hierbei um Gefälligkeitsaussagen handeln würde, sollten diese Punkte angesprochen werde. Denn das Finanzamt und evtl später das Gericht muss jede dieser Aussagen würdigen. Eine pauschale Verurteilung sämtlicher Zeugen ist nicht möglich.

Oben nur die 3 ersten Bereiche, die mir bisher an einer „runden Geschichte“ fehlen. Bisher sind im Sachverhalt zu viele Ecken als dass man ruhigen Gewissens die Geschichte akzeptieren kann. Meiner Meinung nach kommt es in einem ersten Schreiben an das Finanzamt darauf an, dass man von den tatsächlichen Sachverhalten so viel wie möglich erzählt, damit sich ein Bild gemacht werden kann, welches weitere gezieltere Nachfragen erlaubt.

Solltes es um viel Geld gehen, dürfte sich auch bereits für ein solches Schreiben der Weg zu einem Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht lohnen. Für das Aufsetzen eines Schreibens (inkl. vorherigen Gespräches) kann eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Für diesen Fall (Umfang und Schwierigkeit) und die einmalige Betreuung sollte diese Gebühr wohl zwischen € 50,00 - 100,00 liegen.

BARUL76

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