[ESt] Schriftsatz keine Belege aber Wohnung in HH
Hi !
Ein solches Schreiben würde meiner Meinung nach zu wenige Fakten enthalten. Der Steuerpflichtige SOLLTE irgendwelche tatsächlichen Gegebenheiten dem Finanzamt miteilen.
Dass Belege nicht aufgehoben wurden, weil sie in den letzten Jahren nicht verlangt wurden, ist ja eine schöne Aussage, aber um was für Belege würde es sich handeln? Tankquittungen? Bahnkarten? oder wurden die Fahrten doch nur als Mitfahrer bei einem Kollegen absolviert?
Wieso können KEINERLEI Nachweise über die Zahlungen erbracht werden. Es dürfte doch mindestens alle 2 Woche eine Betankung stattgefunden haben. Wurden tatsächlich alle Tankungen mit Bargeld bezahlt? Läßt sich denn nachweisen, dass M tatsächlich so viel Bargeld in der Tasche haben konnte, dass er bar bezahlen konnte?
Und wenn tatsächlich KEIN Beleg gefunden werden kann, sollten auch zu dem Anschreiben bereits mögliche Zeugen benannt werden können (wer hat die Abfahrt beobachtet, wer kann die Fahrt bestätigen, gibt es eine regelmäßig angefahrene Tankstelle, kann der Vermieter des Zimmers die Abwesenheit von M und seinem Auto am Wochenende bestätigen, wie sieht es mit Kollegen in H aus, was können Freunde der Familie in HH sagen), welche die Tatsachen bezeugen können. Auch wenn weiter unten davon gesprochen wird, dass das Finanzamt üblicherweise davon ausgeht, dass es sich hierbei um Gefälligkeitsaussagen handeln würde, sollten diese Punkte angesprochen werde. Denn das Finanzamt und evtl später das Gericht muss jede dieser Aussagen würdigen. Eine pauschale Verurteilung sämtlicher Zeugen ist nicht möglich.
Oben nur die 3 ersten Bereiche, die mir bisher an einer „runden Geschichte“ fehlen. Bisher sind im Sachverhalt zu viele Ecken als dass man ruhigen Gewissens die Geschichte akzeptieren kann. Meiner Meinung nach kommt es in einem ersten Schreiben an das Finanzamt darauf an, dass man von den tatsächlichen Sachverhalten so viel wie möglich erzählt, damit sich ein Bild gemacht werden kann, welches weitere gezieltere Nachfragen erlaubt.
Solltes es um viel Geld gehen, dürfte sich auch bereits für ein solches Schreiben der Weg zu einem Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht lohnen. Für das Aufsetzen eines Schreibens (inkl. vorherigen Gespräches) kann eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Für diesen Fall (Umfang und Schwierigkeit) und die einmalige Betreuung sollte diese Gebühr wohl zwischen € 50,00 - 100,00 liegen.
BARUL76
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