Hallo zusammen,
ich bin mit folgendem Sachverhalt total überfordert!
Ich versuch meine Frage verständlich kurz zu formulieren:
Fakten:
a)Eine Ehefrau befindet sich seid kurzem in PI 05 2009
b)Die Eheleute sind für 2007 zusammen veranlagt
c)Auf Grund „Ihres“ hohen Verdienstes wurde die Ehel. zur EST Vorauszahlung 2008 -2010 verdonnert worden!
d) und zu einer Nachzahlung für 2007
e) die Vorauszahlung 2008 ist geschätzt worden lt.
Einkommensteuerbescheid für 2008 obwohl die Beteiligten keine Steuererklärung 2008 gemacht haben!Hier soll ebenfalls nachgezahlt werden
f) Das Einkommen (Ehemann)überschreitet 6000,-€ nicht
Was würdet ihr da empfehlen!??
Gruß
Als EM einen Antrag auf Aufteilung der ESt stellen, damit ist dann wahrscheinlich die Nachzahlung für die ESt 07 und 08 eh der EF zuzurechnen, also damit dann auch Insolvenzforderung und eh nicht vollstreckbar, bzw. muss halt aus der Insolvenzmass, falls vorhanden mit anteilig beglichen werden.
Für die Zeiträume nach Insolvenzeröffnung, Antrag auf getrennte Veranlagung und evtl. auf Anpassung der Vorauszahlungen.
So hoffe ich konnte etwas helfen.
Vielen Dank für den Hinweis! Das hört sich machbar an!
)
Hätte dieser ANtrag eine Rechtsgrundlage oder wäre das ein Versuch!?
Erst einmal vielen Dank für die vielen Hinweise!!!
Für 08 ist eine Vorauszahlung geschätzt worden auf Grund 07!
Fachmann ist gut die letzten Fachmänner haben nur ne Menge Geld und Ärger gekostet, gibts überhaupt noch „Fachleute“?? 
Viele Grüße Hermes
Tja dann ist man in diesem Fall wohl an die falschen geraten!
2 Fachleute a 1200€ und en Chaos auf das man sitzen bleibt dhnung azu ein Insoanwalt der selbst keine Ahnung hat!
Nocheinmal vielen vielen Dank für die bisherigen Hinweise!!!
Gruß Hermes