ESt: Nebenjob in der Schweiz, Tätigkeit in D

Hallo liebe Allwissenden,

ich soll einem Schweizer Freund bei seiner EInkommensteuererklärung helfen und bin mittlerweile selber ratlos, da es ein sonderlicher Sonderfall ist.

Nehmen wir also Folgendes an:

  • Arbeitnehmer ist ein Schweizer, der dauerhaft in Deutschland wohnt und dort auch seiner Hauptarbeit nachgeht

  • Zusätzlich besteht ein weiteres Arbeitsverhältnis: Verwandte aus der Schweiz beschäftigen ihn für ihre IT-Angelegenheiten, die er per Fernwartung aus Deutschland erledigt. Der Deutsche AG ist hierüber informiert.

  • Für seinen Hauptberuf bekommt er eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung, für den Schweizer Nebenjob einen Schweizer Lohnausweis

  • Wegen des geringen Verdienstes in der Schweiz beinhaltet sein Schweizer Lohnausweis keinen Steuerabzug, lediglich ein geringer AHV-Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen

Da sich Arbeitnehmer noch nie mit dem Thema Steuern beschäftigt hat, sind nun Steuererklärungen 2009-2012 vorzunehmen und ich habe mittlerweile keine Ahnung mehr, wo ich was eintragen soll (bezogen auf das Schweizer Gehalt) und ob da bei der Lohnabrechnung nicht evtl.schon was schief gelaufen ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen, damit mir mein Schweizer nicht in die Steuerhinterzieher-Szene abrutscht? :wink: Nur zur Info, was für die Antworten evtl.relevant sein könnte: Ich habe durchaus Grundkenntnisse in Sachen Grenzgänger und Progressionsvorbehalt etc., aber mir ist die Geschichte etwas über den Kopf gewachsen…

Hi,

ich soll einem Schweizer Freund bei seiner
EInkommensteuererklärung helfen

Das ist verboten. Es ist unerlaubte Hilfe in Steuersachen. Der Freund wird sich schon selbst bemühen müssen, die Steuererklärung auszufüllen.

  • Arbeitnehmer ist ein Schweizer, der dauerhaft in Deutschland
    wohnt und dort auch seiner Hauptarbeit nachgeht

Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland =Normalfall

  • Zusätzlich besteht ein weiteres Arbeitsverhältnis: Verwandte
    aus der Schweiz beschäftigen ihn für ihre IT-Angelegenheiten,
    die er per Fernwartung aus Deutschland erledigt. Der Deutsche
    AG ist hierüber informiert.

  • Für seinen Hauptberuf bekommt er eine deutsche
    Lohnsteuerbescheinigung, für den Schweizer Nebenjob einen
    Schweizer Lohnausweis

  • Wegen des geringen Verdienstes in der Schweiz beinhaltet
    sein Schweizer Lohnausweis keinen Steuerabzug, lediglich ein
    geringer AHV-Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen

Die Behandlung des schweizer Arbeitslohns ist falsch. Dieser ist in Deutschland wie deutscher Arbeitslohn zu versteuern, da die Tätigkeit in Deutschland ausgeführt wurde.
Also Anlage N: Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug, umgerechnet in Euro

Da sich Arbeitnehmer noch nie mit dem Thema Steuern
beschäftigt hat, sind nun Steuererklärungen 2009-2012
vorzunehmen und ich habe mittlerweile keine Ahnung mehr, wo
ich was eintragen soll (bezogen auf das Schweizer Gehalt) und
ob da bei der Lohnabrechnung nicht evtl.schon was schief
gelaufen ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen, damit mir mein Schweizer
nicht in die Steuerhinterzieher-Szene abrutscht? :wink: Nur zur
Info, was für die Antworten evtl.relevant sein könnte: Ich
habe durchaus Grundkenntnisse in Sachen Grenzgänger und
Progressionsvorbehalt etc., aber mir ist die Geschichte etwas
über den Kopf gewachsen…

Deshalb ist das kein Fall für Nachbarschaftshilfe!!!
Besser Finger weg.

Der Schweizer soll die beiden Lohneinkünfte erklären, einen Begleitbrief mit näheren Angaben beifügen und gut ist. Normalerweise kann das Finanzamt damit umgehen…

Schöne Grüße
C.