Hallo zusammen.
Es gibt da ja diese nette Anlage FW bei der Steuererklärung. Nun hab ich mich gefragt wer die wohl nutzen kann. Mir ist da eine klassische Konstellation eingefallen:
Zwei Personen (nicht verheiratet) kaufen sich eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung in 2005 zu je 50%. Das Baujahr ist 1972. Beide beantragen die Eigenheimzulage und bekommen den höchsten Betrag zu je 50% (die Bemessungsgrundlage bestand nur aus dem Kaufpreis und den Notar- & Gerichtskosten).
Da die Wohnung seit 1972 nur immer wieder tapeziert und die Decken gestrichen wurden, war eine Renovierung/Sanierung notwendig. Der Parkett wurde abgeschliffen, Türen inkl. Zargen ausgetauscht, elektrische Leitungen erneuert und im Bad + Gäste-WC ALLES inkl. Rohrleitungen ausgetauscht. Dies fand ebenfalls noch 2005 statt.
Kann dieser mehrmonatige Aufwand in der Anlage FW eingetragen werden oder wo anders? Was wäre sonst noch ein Fall für die Anlage FW?
Zudem wohnten beide Personen vorher in getrennten Mietswohnungen. Die erste wurde passend zum offiziellen Umzugstermin gekündigt (Ummeldung bei der Stadt und Datum der Eigennutzung lt. Antrag auf Eigenheimzulage).
Für die zweite Wohnung jedoch wurde mit einer Überschneidung von drei Monaten Miete gezahlt und es lief die Darlehnsrückzahlung für die neue Wohnung an die Bank.
Zählen die Mietkosten zu Werbungskosten/Umzugskosten/Mietentschädigung oder fällt es unter doppelte Haushaltsführung?
Oder kann es gar nicht geltend gemacht werden?
Hallo zusammen.
Es gibt da ja diese nette Anlage FW bei der Steuererklärung.
Nun hab ich mich gefragt wer die wohl nutzen kann. Mir ist da
eine klassische Konstellation eingefallen:
Zwei Personen (nicht verheiratet) kaufen sich eine
Eigentumswohnung zur Eigennutzung in 2005 zu je 50%. Das
Baujahr ist 1972. Beide beantragen die Eigenheimzulage und
bekommen den höchsten Betrag zu je 50% (die
Bemessungsgrundlage bestand nur aus dem Kaufpreis und den
Notar- & Gerichtskosten).
mit der eigenheimzulage ist die steuerliche förderung hier abgedeckt
Da die Wohnung seit 1972 nur immer wieder tapeziert und die
Decken gestrichen wurden, war eine Renovierung/Sanierung
notwendig. Der Parkett wurde abgeschliffen, Türen inkl. Zargen
ausgetauscht, elektrische Leitungen erneuert und im Bad +
Gäste-WC ALLES inkl. Rohrleitungen ausgetauscht. Dies fand
ebenfalls noch 2005 statt.
nicht relevant, wenn die bemessungsgrundlage ohnehin überschritten wurde, und der maximalbetrag erreicht ist
Kann dieser mehrmonatige Aufwand in der Anlage FW eingetragen
werden oder wo anders?
nein
Was wäre sonst noch ein Fall für die
Anlage FW?
z.B. §10e, §10h, § 15b Berlin FG
Zudem wohnten beide Personen vorher in getrennten
Mietswohnungen. Die erste wurde passend zum offiziellen
Umzugstermin gekündigt (Ummeldung bei der Stadt und Datum der
Eigennutzung lt. Antrag auf Eigenheimzulage).
Für die zweite Wohnung jedoch wurde mit einer Überschneidung
von drei Monaten Miete gezahlt und es lief die
Darlehnsrückzahlung für die neue Wohnung an die Bank.
Zählen die Mietkosten zu
Werbungskosten/Umzugskosten/Mietentschädigung oder fällt es
unter doppelte Haushaltsführung?
auf den ersten blick, ist das hier privatvergnügen - es sei denn, der umzug ist beruflich bedingt, was mir bei der konstellation aber eher unwahrscheinlich erscheint
Danke für die Antworten.
Kann ich noch erinnern, dass vor einigen jahrne die Anlage FW für Neubauten genutzt wurde. Da war der Vordruck aber auch noch umfangreicher, aber das wird ja ständig geändert.