[ESt] Notebook Steuererklärung 2005

Hallo,

mal angenommen jemand kauft sich 2 Notebooks.

Gerät 1 zum Lernen, Formelsammlungen, Emails etc.
Gebraucht 350 Euro inkl Zubehör und Betriebsystem.

Gerät 2 Neu zum Arbeiten zuahuse (Privat, nehmen wir an er sit Steuerungstechniker, Elektromeister)
1400 Euro + 400 Euro Zubehör.

Nun kann ich gerät 1 ohne gross Beleg etc. ja für 350 Euro gleich in den Lohnsteuerjahresausgleich eintragen.

Da der Notebokk 2 eine relefante Nutzdauer von 2 Jahren hat (Dann ist er leider veraltet) kann er den auf 2 mal absetzen, evtl sogar auf 1 mal oder muss er den immer auf 3 Jahre?


Noch eine Frage:

Mal angenommen jemand macht Chie Kung, dies ist wie Tai Chi.
Also für die Gesundheit.
Lässt sich das suerlich absetzen?

[ESt] Notebook als Arbeitsmittel in 2005
Hi !

Zu den Notebooks
Diese gelten u.U. als Arbeitsmittel. Werden sie nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet (z.B. auch privater Mailverkehr) so ist der Anteil der beruflichen Nutzung zu ermitteln. Sind objektive Kriterien nicht gegeben, so muss der Nutzungungsumfang geschätzt werden.

Für Notebook 1 dürfte daher der entsprechend geschätzte Aufwand im Jahr 2005 voll abzugsfähig sein.

Für Notebook 2 kann, wenn es der Realität entspricht auch eine Nutzungsdauer von 24 Monaten zu Grunde gelegt werden. Für jeden Monat der Nutzung im Jahr 2005 kann dann 1/24-tel des (um Privatnutzung gekürzten) Kaufpreises als Abschreibung angesetzt werden.

Zum Sportkurs
Dieser wird steuerlich nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn er von einem Arzt verordnet wurde. Dies ist in den wenigsten Fällen so. Ein steuerlicher Abzug dürfte daher nach dem Gesetz nicht in Frage kommen.
ABER: probieren geht über studieren.

BARUL76

MOD [Komplettzitat gelöscht]

Oh mann ja, nun ist ja das mit den Monatlichen abschreiben.
Danke für deine Hilfe