[ESt] Pflicht Abgabe Lohnsteuerkarte an Finanzamt?

Hallo,

angenommen jemand gibt seine Steuererklärung mit Elster online ab. Die Daten der Lohnsteuerkarte wurden inkl. der eTin Nummer ins Elster Programm übertragen.
Das Finanzamt möchte jetzt die Lohnsteuerkarte haben welche jedoch aus irgendwelchen Gründen abhanden gekommen ist.

Wie sollte sich die Person am geschicktesten Verhalten? Wieso braucht das FA die Karte überhaupt, die haben doch sowieso alle Daten vorliegen, oder nicht?

Viele Grüße,
DancingWombat

Hallo,

in der Regel sollten die Daten vom Arbeitgeber ans FA übertragen worden sein, aber manchmal gibt es technische Probleme, die verschiedenartiger Natur sein können.
Dann liegen die Daten nicht vor.

Daher muss das FA dann doch die Lohnsteuerbescheinigung (nicht Lohnsteuerkarte!) anfordern.
Wenn nicht mehr vorhanden, vom Arbeitgeber „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ ausstellen lassen und ans FA schicken.

Gruß

der Petz

hi, es ist grds. so, dass die lstk immer am jahresende im fa einzureichen ist, also auch dann, wenn jemand keine erklärung stellt. darauf wird auch im infoheft hingewiesen, das im zusammenhang mit der karte versendet wird.

hi, es ist grds. so, dass die lstk immer am jahresende im fa
einzureichen ist, also auch dann, wenn jemand keine erklärung
stellt. darauf wird auch im infoheft hingewiesen, das im
zusammenhang mit der karte versendet wird.

Viele Arbeitgeber schicken die Karte gar nicht mehr zurück. Der
Abeitnehmer bekommt nur noch den Ausdruck und kann daher auch gar
keine Karte mehr ans Finanzamt zurückgeben.

Petz hat es schon richtig erklärt, bei vielen - auch grossen
Unternehmen - hat die Übertragung der Daten nicht geklappt. Daher
Papierausfertigung nachreichen, gut ist.

Gruß,
Kathi

Ich habe heute meine Steuererklärung beim FA (in Hessen) abgegeben, und der Mensch dort sagte:
„Eigentlich brauchen wir die Lohnsteuerbescheinigung nicht, weil die Daten elektronisch übermittelt wurden. Wir sind aber roh, wenn wir das Papier oder eine Kopie davon zum Vergleich bekommen.“

Gruß JoKu

Wir sind aber roh, wenn wir das Papier oder eine Kopie
davon zum Vergleich bekommen."

Sie sind nicht roh, sondern froh

Gut, dass man in diesen Tagen immer alles auf die Hitze schieben kann :wink:

Gruß JoKu

Wer die vereinfachte Erklärung abgibt, hat auch die Lohnsteuerbescheinigung beizulegen.

Zu dem anderen wurde schon alles gesagt.

Servus Zgbmwlt,

in § 41b Abs. 1 Satz 6 EStG lese ich: „Dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigungen kann der Arbeitgeber vernichten.“ – Woher ist die Vorschrift, daß Arbeitnehmer ihre leeren Lohnsteuerkarten auch nach der Einführung der elektronischen LSt-Bescheinigung unverändert an ihr Wohnsitz-FA geben sollen bzw. müssen?

Schöne Grüße

MM