Mann hat Steuerklasse 3, weil er mehr verdient, als Frau, die noch in der Ausbildung ist, und die deshalb in Steuerklasse 5 ist. So verdienen Beide mehr, als wenn sie 4-4 hätten.
Im Jahr der Heirat haben Sie vom Finanzamt noch eine vierstelle Summe zurückgezahlt bekommen, weil Mann noch ca. ein Dreivierteljahr mit Steuerklasse 1 ursprünglich berechnet wurde.
Im ersten, steuerlich gesehen, komplett verheirateten Jahr sollen Sie nun laut Errechnung einer Steuererklärungssoftware nachzahlen.
Besonderheiten gibt es keine !
Kann das sein?
Wenn ja, kann man versuchen, die Steuererklärung nicht einzureichen und darauf hoffen, dass das Finanzamt keine Mahnung schickt?
Wenn bei Kombination III/V beide Einnahmen erzielen, dann ist dies eine Pflichtveranlagung.
Bei StKl. III ist eine doppelte Vorsorgepauschale eingerechnet für den Lohnsteuerabzug.
Hat der Ehegatte mit V jedoch auch Einnahmen, so steht ihm lt. § 10 EStG evtl. ein geringerer Höchstbetrag als Abzug zu. D. h. die zuvor beim Ehegatte gewährte doppelte Vorsorgepauschale wird wieder verringert, indem der eine doppelte Anteil verringert wird.
So ergeben sich u. U. Nachzahlungen.
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Wenn ja, kann man versuchen, die Steuererklärung nicht
einzureichen und darauf hoffen, dass das Finanzamt keine
Mahnung schickt?
Hallo,
Pflichtveranlagung besteht, dass weiss der Ehegatte. Frist läuft aus, der 31. Mai rückt näher. Eine Nachzahlung steht an, das hat er errechnet. Das der Sachverhalt.
Nun sollte man sich § 370 Abgabenordnung ansehen. Der lautet „Steuerhinterziehung“
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
Der Tatbestand (verkürzt)
- pflichtwidriges inunkenntnis lassen der finanzbehörden über steuerlich erhebliche tatsachen
- dadurch steuern verkürzt
ist m.E. in dem Fall erfüllt.
Rechtsfolge: Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft!
Mfg vom
showbee
Wird das nicht so gehandhabt, dass alle Eheleute, wo einer von der Gemeinde eine Steuerkarte V bekommen hat, ans FA gemeldet werden und somit die Merker dort auf Pflichtveranlagung gesetzt werden?
Ansonsten würde das FA nie mitbekommen, wenn ein Ehegatte plötzlich die Steuerkarte V bei der Gemeinde beantragt.
Wenn ein Ehegatte nicht arbeiten wird, dann sollte man doch die Karten mit V an die Gemeinde zurückgeben, dort wird ein Merker gesetzt und somit, weil keine V-er Karte vorhanden, fällt auch der Merker beim FA weg.
Wie es tatsächlich gemacht wird… keine Ahnung, aber es wäre wohl so sehr logisch um Betrügereien vorzukommen.
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