[ESt] Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ?

Als Angestellte, die 2005 unter 30.000 im Jahr hatte u keinerlei Ausgaben hatte, die absetzbar wären, gehe ich davon aus, dass nichts an Steuern wiederzukriegen ist. Muss dann überhaupt eine St.Erklärung gemacht werden? Der ganze admin. Aufwand wäre dann ja nicht nötig. Seh ich das richtig?

Hi !

Wenn nur Arbeitslohn bezogen wurde, der nach Steuerklasse I versteuert wurde, ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr notwendig. Die Höhe der Einnahmen spielt dabei keine Rolle.

BARUL76

ja, Steuerklasse 1, so ist es. Also, ist es dann tatsächlich so, dass man nichts wiederkriegt, wenn keine absetzbaren Ausgaben da waren?

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Hi !

Wenn nur Arbeitslohn bezogen wurde, der nach Steuerklasse I
versteuert wurde, ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht
mehr notwendig. Die Höhe der Einnahmen spielt dabei keine
Rolle.

Hi Barul,

wenn man aber noch brav Kirchensteuer zahlt, dann macht es meistens schon Sinn, oder hat sich da in letzter Zeit etwas geändert?

Grüße
Chris

ja, Steuerklasse 1, so ist es. Also, ist es dann tatsächlich
so, dass man nichts wiederkriegt, wenn keine absetzbaren
Ausgaben da waren?

Hallo Sandra,

hier wurde nur die Frage beantwortet ob bei den vorgegebenen Umständen der Steuerpflichtige noch verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben. In dem von Dir genannten Fall muss er das nicht.

Ob nun nach Berücksichtigung aller Umstände was bei rum kommt, kann man nur beurteilen wenn man eine Steuerberechnung mit reellen Zahlen durchführt.

Grüsse
Alex

Hallo,

wenn man ganz misstrauisch ist: nachrechnen. Steuerberechnung nach Eingabe der Daten gibt es auch bei Elster.de, da gibt man fix die Daten der Lohnsteuerkarte ein, ggf. noch Entfernungspauschale eingeben (die hat ja fast jeder) und dann berechnen lassen. Selten verrechnet sich auch der Arbeitgeber oder es kommt was bei rum, wenn Lohn nach Stunden bzw. Gehaltserhöhungen im Jahr vorkamen.

Mfg vom

showbee