[ESt] PKW: gewerbliche Nutzung unter 50%

Hallo,

jemand gründet im 4. Quartal 2005 ein Gewerbe, vorerst als Nebengewerbe, aber mit der Absicht auf Vollgewerbe.
Es wird ein PKW angeschafft, Jahreswagen, bar bezahlt.
Die Versicherung des PKW läuft auf „Firmenwagen“.
Nach einigen Monaten stellt man nun fest, dass die betrieblich Nutzung des Wagens unter 50% liegt.
Wie wirkt sich das steuerlich (und wer sich in diesem Brett damit auskennt auch versicherungsmäßig) aus?

Danke für Tipps
und viele Grüße
Sophia

Servus Sophia,

der PKW kann bei einer Nutzung zwischen 10% und 50% für betriebliche Zwecke als „gewillkürtes Betriebsvermögen“ behandelt werden. Seit Kurzem auch, wenn nicht bilanziert wird.

Im Fall eines Jahreswagens und relativ hohem Anteil privater Nutzung ist das wahrscheinlich eine gute Alternative - sollte aber besser gerechnet werden, bevor festgelegt ist, wie mans handhaben will.

Schöne Grüße

MM

Wie wirkt sich das steuerlich (und wer sich in diesem Brett
damit auskennt auch versicherungsmäßig) aus?

Versicherungsmäßig wirkt es sich nicht aus, solange Dein Gewerbe kein Transportgewerbe ist.

hi,

bei privater nutzung über 50% unbedingt fahrtenbuch führen - durch neuregelungen ab 1.1.2006 kann die 1%-regel bei diesen fahrzeugen nicht mehr angewandt werden und es ist noch nicht klar, wie ohne ein fahrtenbuch der privatanteil ermittelt werden kann/ soll

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Bundesregierung plant rückwirkend zum 01.01.2006 die Regelung einzuführen, dass die 1% Methode nur Anwendung findet, wenn ÜBER 50% betrieblich genutzt.

Insoweit ist ein Fahrtenbuch wohl unumgänglich. Entweder um festzustellen, dass privater Anteil über 50% war und man dann wählen kann zwischen 1% Methode oder korrekter Ermittlung via Fahrtenbuch. Oder man benötigt das Fahrtenbuch zwingend zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils, weil 1% Methode ausgeschlossen ist.

Grund der Änderung: Wie bereits angesprochen ist es seit neuestem auch für nicht-Bilanzierer möglich gewillkürtes Betriebsvermögen zu schaffen. Also Wirtschaftsgüter betrieblich zu widmen, obwohl deren betriebliche Nutzung nur zwischen 10 und 50% liegt. Hierdurch würde sich gerade für „Nebenberufler“ die Möglichkeit bieten, PKW etc. ins Betriebsvermögen einzulegen und sogar mit der 1% Methode noch günstiger „zu fahren“ (Bsp. Neuwagen mit Privatnutzung 80%). Sozusagen eines der zu schließenden „Steuerschlupflöcher“.

Mfg vom

showbee

Hallo,

ich sollte mich in Zukunft kürzer fassen :smile: Als ich anfing mit schreiben war dein Posting noch nicht zu sehen…

Mfg vom

showbee