**************************** Da der ursprünglichen Thread schnell geschlossen wurde, hier nochmals ein Fall zur Diskussion ****************************
Folgenden Klausurfall möchte ich hier mal zur Diskussion stellen:
Ehepaar, verheiratet, 2 Kinder, Eigenheim, Kirchensteuerpflichtig
Mann: Leitender Angestellter, öffentlicher Dienst
Frau: Hausfrau, betreibt seit letztem Jahr ein lukratives Nebengewerbe/ Internet-Versandhandel
In diesem Jahr Einnahmen werden aus nichtselbstständiger Tätigkeit von 85.000 EUR und Gewinne aus dem Nebengewerbe der Frau von ca. 40.000 EUR erzielt.
Somit ergibt sich eine Summe von ca. 125.000 EUR, aus der sich über die Splittingtabelle ein Grenzsteuersatz von ca. 44 % ergibt.
Zur Finanzierung eines neuen PKW wird beabsichtigt ein Fahrzeug zu kaufen bzw. zu leasen.
Bruttolistenpreis 50.000 EUR
Leasingrate bei Volleasing (ohne Anzahlung) ca. 650 EUR brutto, 18.000 km JahresKM-Leistung, Kilometerleasing, 36 Monate
Es wird nun überlegt, das Fahrzeug im Rahmen des Nebengewerbes zu aktivieren und alle entstehenden Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Hierzu zählen vermutlich:
-monatl. Leasingrate
-Benzin/Wäsche
-Service/Reifen
-Versicherung
-Steuer
(jeweils die Nettobeträge ohne MwST)
die enthaltenene Mehrsteuern von 16% würde im Zuge der monatlichen Umsatzsteuerzahlung mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet und somit die Zahllast verringern helfen.
Die aufgeführten Kosten ergeben einen jährlichen Aufwand von geschätzt 10.500 EUR.
Der geldwerte Vorteil des PKW würde mittels der bekannten 1%/Monat-Regelung als fiktives Einkommen das zu versteuernde Einkommen erhöhen, also 6000 EUR mehr zu versteuerndes Einkommen.
Somit reduziert sich die Steuerlast um ca. 4.500 EUR (10.500-6000 EUR), was bei einem Grenzsteuerssatz von 44 % zu einer Ersparnis (weniger zu zahlende Steuern) von ca. 2.000 EUR führt.
Zusätzlich wäre keine Mehrwertsteuer auf PKW-relevante Zahlungen zu entrichten.
Fragen hierzu:
Stimmt Ihr dieser Sichtweise zu oder wurde irgendwas übersehen ?
Stimmt die Einschätzung zum Entfall der Mehrwertsteuerzahlung ?
Was ist mit Fahrten zur Arbeitsstätte ?(diese Regelung Fahrten Wohnung/Arbeisstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro einfachem Kilometer)
Da das Gewerbe von zuhause bzw. Internet aus betrieben wird, fallen nur gelegentliche Fahrten an, welche mit dem Gewerbe in Zusammenhang. Dies werden auf ca. 1.000 km/Jahr geschätzt.
Alternativ wäre natürlich auch ein Kauf+Vollfinanzierung über Bankkredit denkbar, könnten dann diese Zins-und ev. Tilgungszahlungen auch als Betriebsausgaben angesetzt werden alternativ zur Finanzierung über Leasing ?
Es scheint neue Informationen/eine geplante Gesetzänderung zu geben, dass bei einer nur geringen gewerblichen Nutzung die o.b. beschriebene 1 % Regelung nicht greift und die ganze Rechnungn anders aussähe. Wer weiss mehr hierzu ?
Bin gespannt auf eure Meinungen und verbleibe mit den besten Gruessen.
Dirk