ESt : Postenabgrenzung zwischen Folgejahren

Hallo,
Für die ESt-Erklärung 07 (Anlage V) habe ein Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten07 (zum Jahresende) wie folgt gehandhabt : Zahlung sowohl der

  • Erstattungen an die Mieter als auch
  • nachzuzahlenden Beträge der Mieter (Ausstände)
    in 2008, aber steuerliche Zurechnung noch zu 2007. So wurden die Ausstände aus 07 noch als Einkünfte 07 zugeordnet. Das wurde jahrelang vom FA so akzeptiert, wohl auch da es sich nur um kleinere Posten handelte.

Da die Ausstände nun teilweise größer geworden sind, und deren Rückzahlung in der Tat ungewiss ist, möchte der Vermieter die nach obigem Schema für 07 als (positive) Einkünfte gerechneten Ausstände aus 07, die aber immer noch nicht gezahlt wurden, nun für die ESt-Erkl.08 als negative Einkünfte deklarieren.
Muss das FA das so akzeptieren ?

Gruß
Karl

Zufluss- Abflussprinzip
Hi,

Da die Ausstände nun teilweise größer geworden sind, und deren
Rückzahlung in der Tat ungewiss ist, möchte der Vermieter die
nach obigem Schema für 07 als (positive) Einkünfte gerechneten
Ausstände aus 07, die aber immer noch nicht gezahlt wurden,
nun für die ESt-Erkl.08 als negative Einkünfte deklarieren.
Muss das FA das so akzeptieren ?

nein
es handelt sich um keine Einnahmen in 2008, aber auch nicht um negative Einnahmen oder Werbungskosten in 2008.

Es sollte das Jahr 2007 berichtigt werden. Eventuell über neue Tatsachen. Grobes Verschulden ist dann zu prüfen.

Schöne Grüße
C.