[ESt] priv.Krankenvers.Selbständig/Steuererklärung

Liebe Experten,

eine Angestellte macht sich unterjährig selbständig. Die als Arbeitnehmer gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind in der Lohnsteuerkarte vermerkt und werden bei der Einkommensteuererklärung in der Zeile 73 des Hauptvordruckes angegeben. Muss sie die Beiträge zur privaten KV während der Selbständigkeit hier ebenfalls angeben und wie hoch sind Beiträge überhaupt absetzbar?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Chriss

Hallo,

ja, Beträge zur priv. KV sind ein paar Zeilen weiter unten anzugeben. Auswirken werden sie sich kaum (Höchstbetragsberechnung). Steuerlich auswirken sich max. 50% der Rentenbeiträge bzw. 1.500 EUR der sonstigen Versicherungsausgaben (hier auch AN-Sozialversicherungsbeitrag lt. Steuerkarte).

Mfg vom

showbee