Hallo zusammen,
man stelle sich den folgenden Fall vor:
Ein Geschwisterpaar besitzt gemeinsam ein Doppelhaus, das Eigentum ist nicht auf eine Hälfte spezifiziert. Die eine Hälfte ist vermietet, in die andere Hälfte ist die Schwester mit Mann eingezogen. Diese wohnt dort mietfrei, die Miete der anderen Hälfte bekommt zu 100% der Bruder. Vor Einzug der Schwester wurde die eine Hälfte umgebaut. Es sind in der Summe Handwerkerrechnungen von ca. €150k (reine Umbau-, Installations-, Elektro-, Bodenlege-, Garten- und Malerarbeiten) entstanden.
Die Kosten haben sich zum einen Bruder und Schwester geteilt und zum anderen Schwester und Mann getragen, je nachdem ob der Aufwand notwendig war um das Haus in einen theoretisch vermietbaren Zustand zu versetzen (z.B. Bäder) oder ob es sich um das Privatvergnügen des Ehepaares handelte (z.B. neue Küche, obwohl die alte noch in sehr gutem Zustand war, oder Holzterasse).
Kann nun irgend jemand etwas von diesen Kosten absetzen? Ich meine gehört zu haben, dass seit diesem Jahr private Handwerkerrechungen von der Steuer absetzbar wären?
Liege ich da komplett daneben?
Für Aufklärung dankt
C.