[ESt] private Handwerkerrechung ab 2006 absetzbar?

Hallo zusammen,

man stelle sich den folgenden Fall vor:

Ein Geschwisterpaar besitzt gemeinsam ein Doppelhaus, das Eigentum ist nicht auf eine Hälfte spezifiziert. Die eine Hälfte ist vermietet, in die andere Hälfte ist die Schwester mit Mann eingezogen. Diese wohnt dort mietfrei, die Miete der anderen Hälfte bekommt zu 100% der Bruder. Vor Einzug der Schwester wurde die eine Hälfte umgebaut. Es sind in der Summe Handwerkerrechnungen von ca. €150k (reine Umbau-, Installations-, Elektro-, Bodenlege-, Garten- und Malerarbeiten) entstanden.

Die Kosten haben sich zum einen Bruder und Schwester geteilt und zum anderen Schwester und Mann getragen, je nachdem ob der Aufwand notwendig war um das Haus in einen theoretisch vermietbaren Zustand zu versetzen (z.B. Bäder) oder ob es sich um das Privatvergnügen des Ehepaares handelte (z.B. neue Küche, obwohl die alte noch in sehr gutem Zustand war, oder Holzterasse).

Kann nun irgend jemand etwas von diesen Kosten absetzen? Ich meine gehört zu haben, dass seit diesem Jahr private Handwerkerrechungen von der Steuer absetzbar wären?

Liege ich da komplett daneben?

Für Aufklärung dankt
C.

Hi Christoph,

Kann nun irgend jemand etwas von diesen Kosten absetzen?

Vermutlich der vermietende Bruder die Kosten, die auf die vermietete Hälfte entfallen und von ihm getragen wurden. Das selbstbewohnende Paar: s.u.
Alle zusammen hätten sich wohl besser vorher mit einem Steuerberater zusammensetzen sollen.

Ich meine gehört zu haben, dass seit diesem Jahr private Handwerkerrechungen von der Steuer absetzbar wären?

Ja, soweit ich weiß: 20% von Kosten bis zu 3000€, also bis zu 600€, direkt steuermindernd.

Viele Grüße
Bonsai

Hallo Bonsai,

Vermutlich der vermietende Bruder die Kosten, die auf die
vermietete Hälfte entfallen und von ihm getragen wurden.

Die wurde nicht renoviert, …

Alle zusammen hätten sich wohl besser vorher mit einem
Steuerberater zusammensetzen sollen.

Das stimmt wohl, …

Ja, soweit ich weiß: 20% von Kosten bis zu 3000€, also bis zu
600€, direkt steuermindernd.

Das lohnt fast nicht den Aufwand.

Danke & Gruß
C.

§ 35a (2) Satz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/174,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…