Wenn ein Kind, daß zusätzlich zur Betreuung im Kindergarten für die Zeiten ausherhalb des Kindergartens zur Betreuung an eine Privatperson gegeben wird, weil die Eltern beide einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen könnten, können dann die Aufwendungen für die private Kinderbetreuung ebenso von der Steuer abgesetzt werden wie die Kosten vom Kindergarten und wenn ja,
1; Welche Belege/Nachweise benötigt das Finanzamt um diese Leistung anzuerkennen ?
2; Muß die Privatperson (Hausfrau), die die Betreuung übernimmt die Einnahmen (z.B 300€/Monat) versteuern ?
Also wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, können die Eltern, sofern sie beide berufstätig sind, die Kosten absetzten, die 1548 € übersteigen. Im Falle der Zusammenveranlagung der Eltern dürfen es dann aber maximal 1500 € sein, ansonsten 750 €.
Ich glaube das Finanzamt braucht eine Bescheinigung vom Kindergarten, bei Privatpersonen möglicherweise einen Arbeitsvertrag und vielleicht Kontoauszüge, auf denen der Abfluss des Geldes zu erkennen ist.
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Also wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, können die Eltern, sofern
sie beide berufstätig sind, die Kosten absetzten, die 1548 € übersteigen.
Im Falle der Zusammenveranlagung der Eltern dürfen es dann
aber maximal 1500 € sein, ansonsten 750 €.
Ich glaube das Finanzamt braucht eine Bescheinigung vom Kindergarten,
bei Privatpersonen möglicherweise einen Arbeitsvertrag und vielleicht
Kontoauszüge, auf denen der Abfluss des Geldes zu erkennen ist.
Verstehe, gibt es Informationen wie sich das ganze aus Sicht der Privatperson verhält:
- Muß die Privatperson (Hausfrau), die die Betreuung übernimmt die Einnahmen (z.B 300€/Monat) versteuern ?
Selbstverständlich sind die Einnahmen von der Person zu versteuern, es sei denn, die Person liegt im Bereich unter dem Grundfreibetrag oder sie wird über einen Minijob beschäftigt.
Zudem gibt es ab 2006 eine neue Regelung bezüglich des Abzugs von Kinderbetreuungskosten.