Ein Arbeitgeber übeläßt seinen Angestellten ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung. Der Angestellte Versteuert das KFZ (private Nutzung) über die 1% Regelung + 0,03 € für Wegestrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Kann der Arbeitnehmer trotzdem am Jahresende in seiner Einkommensteuer die Wegstreckenpauschale geltend machen (10 km x 0,30 je weitere 0,40)???
Kann der
Arbeitnehmer trotzdem am Jahresende in seiner Einkommensteuer
die Wegstreckenpauschale geltend machen (10 km x 0,30 je
weitere 0,40)???
hi,
ja kann er, gerade weil er ja die 0,03% je kilometer versteuern muss und somit mehr steuern/sv-abgaben zahlen muss…
gruss vom
showbee