Hallo!
Kann ein Promotionsstudent davon ausgehen, daß Kosten im Zusammenhang mit seinen Aufwendungen für die Doktorarbeit (Sozialbeitrag/ Computerabschreibung etc.) vom Finanzamt in der Regel als Sonderausgaben angesehen werden, oder werden diese eher/automatisch den Werbungskosten hinzugerechnet?
Oder anders gefragt:
Wann ist ein berufsbezogener Veranlassungszusammenhang für Aufwendungen im Rahmen eines Promotionsstudiums eher zu verneinen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Thomas
Wenn kein Dienstverhältnis vorliegt, dann sind das Sonderausgaben. Wenn man zum promovieren beurlaubt ist, können es Werbungskosten sein.
Wenn kein Dienstverhältnis vorliegt, dann sind das
Sonderausgaben. Wenn man zum promovieren beurlaubt ist, können
es Werbungskosten sein.
Wenn ich richtig verstanden habe bedeutet dies demnach: Promotionskosten werden automatisch den Werbungskosten hinzugerechnet, sobald man einen (wie auch immer gearteten) steuerpflichtigen Arbeitsvertrag hat(?)
Gruß,
Thomas
Ausbildung Fortbildungskosten BMF Schreiben 2005
Hallo,
schau mal im neusten BMF Schreiben vom vom 4.11.2005 - IV C 4 - S 2227 - 5/05 -
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_462/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_462/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/138.html)
Es sind Werbungskosten 
Viele Grüße
C.