[ESt] Prüfung von Amts wegen nicht durchgeführt

Hallo zusammen,

einmal angenommen, ein Steuerpflichtiger ist an Unternehmensbeteiligungen (z.B. geschlossenen Fonds im Bereich Schiffe, Flugzeuge, Immobilien o.ä.) beteiligt.

I.d.R. erhält das Wohnsitz-FA des Stpfl. ja die Beteiligungsergebnisse von den für die Beteiligungen zuständigen Finanzämtern mitgeteilt und berücksichtigt diese von Amts wegen.

Schließlich senden nicht immer alle Beteiligungsverwaltungen die steuerlichen Daten des jeweiligen Jahres auch rechtzeitig für die Abgabe der persönlichen Steuererklärungen an die Beteiligten aus.

Also angenommen, der Steuerpflichtige hat die Beteiligungen in seiner ESt-Erklärung angegeben, da aber noch keine Werte vorlagen hier „von Amts wegen prüfen“ angegeben.

Zwischenzeitlich ist der ESt-Bescheid ergangen, jedoch ohne jegliche Berücksichtigung der Werte aus den Beteiligungen (die zwischenzeitlich aber ebenso vorliegen). In den Erläuterungen ist auch kein Hinweis darauf zu finden, dass diese noch geprüft würden.

M.E. kann der Stpfl. dennoch davon ausgehen, dass ein neuer ESt-Bescheid ergeht, sobald sein Wohnsitz-FA die Werte erhalten hat. Ein Kollege hingegen meint, hier müsse ein Antrag auf Änderung gestellt und nochmals auf die Prüfung hingewiesen werden, sonst wäre bei für den Stpfl. günstigen Werten (z.B. Verlusten, anrechenbarer KapSt etc.) nach Bestandskraft des Bescheides keine Berücksichtigung mehr möglich. Das kann doch eigentlich nicht sein?

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

das Finanzamt des Beteiligten erhält von den Finanzämtern der Beteiligungsgesellschaften Mitteilungen über die Höhe der Einkünfte aus den Beteiligungen. Die Mitteilungen stellen Grundlagenbescheide dar, auf Grund deren der Einkommensteuerbescheid des Steuerpflichtigen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu ändern ist, egal ob zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Gruß,
Markus

Danke!
Hallo Markus,

danke (und Sternchen :smile: für Deine Antwort!

Viele Grüße
Frank