Hallo Zusammen,
wenn jemand seinen Arbeitsanzug selbst reinigt, werden vom Finanzamt maximal 0,77 EUR für das Waschen, 0,55 EUR für das Trocknen und 0,07 EUR (!) für das Bügeln anerkannt.
Jemand würde nun interessieren, wieviele Reinigungen zu je 1,39 EUR das Finanzamt in einem Kalenderjahr maximal akzeptiert.
Zum Beispiel 45 Reinigungen für einen Blaumann oder 225 Reinigungen für einen Arztkittel oder was auch immer.
Gibt es da einen Richtwert, der nicht beanstandet wird?
Ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr wünscht euch
Fritz
Hi !
Die Höhe der Kosten wurde hier im Forum auch schon mal mit € 2,50 pro Waschgang genannt. Einfach mal im Archiv im Brett Steuern unter „Reinigung“ suchen. Daneben bin ich der Meinung, dass die entstehenden Kosten bei jedem Steuerpflichtigen separat zu ermitteln sind. Also für einen Waschgang
WaMa : Waschmittel, Strom über die Dauer das Waschganges, Wasser, AfA
Trockner : wenn es diesen gibt, die entsprechenden Kosten für die Dauer der Trocknung
Bügeln : Entstehende Kosten dürften Strom und AfA sein.
Diese Kosten sollten nach tatsächlichen Gegebenheiten angesetzt werden. Also nur, weil ein Arzt arbeitstäglich seinen Kittel wechselt, heißt es nicht, dass er auch jeden Tag einen Waschgang durchführt. Dies wird vermutlich nur einmal die Woche stattfinden.
Dies zeigt, dass es auch hier auf den Einzelfall ankommt. Es mag Haushalte geben, in denen ist es unumgänglich, dass für die Arbeitskleidung alle 2 Tage ein Waschgang gestartet werden muss. An anderen Stellen muss nur 1 mal im Monat gewaschen werden.
Die angesetzte Anzahl an Wäschen muss also für den jeweiligen EInzelfall glaubhaft dargestellt werden, dann sollte es auch keine Probleme mit der Anerkennung geben.
BARUL76
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Hallo,
besten Dank für Deine rasche Antwort.
Im Archiv habe ich leider nur unsere beiden Beiträge gefunden.
Dein Vorschlag kommt mir etwas aufwändig vor.
Wenn man´s genau nimmt, dürften die Kosten zu Erfassung der Reinigungskosten, diese um ein Mehrfaches übersteigen.
Können Kostenerfassungskosten eigentlich auch abgesetzt werden?
Ich denke, die Sache mit dem Bierdeckel bleibt uns vorerst verwehrt.
Kirchhof Paule, wo bleibst Du?
Danke nochmals und einen guten Rutsch!
Fritz
[ESt] Ermittlung Aufwand für Reinigen Arb.Kleidung
Hi !
Im Archiv habe ich leider nur unsere beiden Beiträge gefunden.
Bei der Suche im Archiv ist es wichtig, dass man in der Suchmaske auch „Archiv“ markiert. Standardmäßig ist dort „aktuelles Forum“ eingestellt. Ich hatte 13 Einträge mit dem von mir oben genannten Weg gefunden.
BARUL76
PS: Die Mühen für die Ermittlung der ansetzbaren Kosten sind leider nicht beruflich veranlasst. Anlass ist vielmehr die Erstellung der Steuererklärung. Da die Erstellung der Steuererklärung aber nicht der „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ dient, scheidet ein Ansatz aus.
Daneben frage ich mich, welche Kosten man da ansetzen möchte. Die eigene unbezahlte Arbeitsleistung (für das Nachschlagen in den Gebrauchsanweisungen oder Ermittlung der Kosten Waschpulver je Ladung) gilt nämlich nicht als Aufwnad. Es fehlt an einer wirtschaftlichen Belastung.
Hallo,
Bingo,- das war mein Fehler.
Kann mich aber erst morgen darum kümmern, alldiweil ich jetzt BEAT-CLUB auf WDR 3 und NDR 3 kucken muß!
Vielen Dank!
Fritz
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