Wenn man 2 Tage auf Dienstfahrt ist, wird zur Berechnung der Verpflegungspauschale z. B.
der erste Tag z. B. 08:00 bis 24:00 und
der erste Tag z. B. 00:00 bis 17:30 angerechnet.
Aus den beiden Ergebnissen ergeben sich dann nach Tabelle die Pauschalen für die beiden Tage.
Wie ist es aber, wenn die Dienstfahrt nur relativ kurz z. B. von 21:00 bis 05:00 dauert?
Gibt es dann keine Verpflegungspauschale, oder kann man beide Tage zusammenrechnen?
Schöne Grüße,
JoKu