Hallo,
wenn jemand neu in eine Mietwohnung einzieht und sie umfassend renoviert (neue Bodenbeläge, Tapeten, Streichen), können diese Kosten steuerlich abgesetzt werden? Z.B. als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben? Da läppert sich in einer 3ZKB-Wohnung schon einiges zusammen…
Macht es einen Unterschied, wenn die Wohnung den Eltern gehört, man aber monatlich eine geringe Miete zahlt, aber im Prinzip Mieter ist?
Kann man dann auch die Sachen absetzen, die eigentlich der Vermieter bezahlen müsste, z.B. Parkettboden erneuern, Holzfußleisten?
Danke für die Hilfe
Z.D.
Servus Zita,
hier handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für die allgemeine Lebenshaltung, die genauso wenig steuerlich wirksam sind, wie wenn man sich neue Schuhe oder ein Pfund Roggenmischbrot kauft.
Eine Ausnahme bildet die Inanspruchnahme von Fremdleistungen für die ganze Aktion. Da geht ein bissel was (20% der Leistung, maximal 600€ im Kalenderjahr). Aber tatsächlich die Leistungen, d.h. wenn man nach Bauhaus hingeht und sich Farbe und allsowas holt, ist das steuerlich neutral.
Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Wohnung nicht durch den Vormieter, sondern durch eine echte Naturkatastrophe in den renovierungsbedürftigen Zustand versetzt worden ist. Dann kann es sich um außergewöhnliche Belastungen handeln. Bei derlei Ereignissen (z.B. Lothar 1999) weisen in der Regel die Ministerien auf Länderebene die Finanzbehörden an, welche Katastrophenereignisse ohne weitere Prüfung als zwangsläufig und unvorhersehbar zerstörend anzusehen sind.
Schöne Grüße
MM