Wie gesetzliche Altersrenten ab 2005 besteuert werden, und dass Rente plus Witwenrente oben in die neue Anlage R kommen, habe ich begriffen.
Aber wie werden zeitlich begrenzte Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen (z. B. EU-Rente, Waisen- und Halbwaisenrente), besteuert?
Auch zu 50% oder wie bisher?
Und wo in der Anlage R werden sie eingetragen?
Vermutlich auch oben, weil sie zu „1 = Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen gehören“?
Ja, aber ich habe noch nicht raus, ob von einer (Halb-)Waisenrente, die ja zeitlich begrenzt ist, nun 50% oder weniger (nach Laufzeit) versteuert werden.
Hmm, stimmt leider wohl doch nicht.
In der ersten Tabelle des § 22 EStG steht „Jahr des Rentenbeginns bis 2005“,
also werden leider doch von allen bis 2005 begonnenen Altersrenten 50% besteuert.