[ESt] Rentenbesteuerung und Anlage R

Wie gesetzliche Altersrenten ab 2005 besteuert werden, und dass Rente plus Witwenrente oben in die neue Anlage R kommen, habe ich begriffen.

Aber wie werden zeitlich begrenzte Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen (z. B. EU-Rente, Waisen- und Halbwaisenrente), besteuert?
Auch zu 50% oder wie bisher?

Und wo in der Anlage R werden sie eingetragen?
Vermutlich auch oben, weil sie zu „1 = Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen gehören“?

Gruß JoKu

hi joku,

schonmal in die anleitung zur anlage R geschaut? dort steht eigentlich alles. anleitung findet sich in seite 3 des PDF:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266101_L2…

mfg vom

showbee

hi joku,

schonmal in die anleitung zur anlage R geschaut?

Ja, aber ich habe noch nicht raus, ob von einer (Halb-)Waisenrente, die ja zeitlich begrenzt ist, nun 50% oder weniger (nach Laufzeit) versteuert werden.

mfg JoKu

hi,

m.E.:

alte renten --> vollrente = ertragsanteil lt. § 22 EStG 2004, laufzeitrenten = ertragsanteil lt. § 55 EStDV 2004

neue renten --> egal welche art rente bei beginn ab 2005 ertragsanteile lt. § 22 EStG 2005.

mfg vom

showbee

m.E.:
alte renten --> vollrente = ertragsanteil lt. § 22 EStG
2004,

Hmm, stimmt leider wohl doch nicht. :frowning:
In der ersten Tabelle des § 22 EStG steht „Jahr des Rentenbeginns bis 2005“,
also werden leider doch von allen bis 2005 begonnenen Altersrenten 50% besteuert.

Habe eine Broschüre vom Bundesfinanzministerium entdeckt. Die sagt auf Seite 19 leider Ähnliches:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

laufzeitrenten = ertragsanteil lt. § 55 EStDV 2004

Danke für den HInweis!
Bleibt das so, oder wird es auch zum 1.1.06 geändert.

Gruß JoKu