Hallo!
Ab diesem Jahr sollen doch auch Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Jetzt habe ich im TV gehört, dass man sich vom Finanzamt bescheinigen lassen kann, dass keine Steuern zu zahlen sind, ergo auch keine Steuerklärung abzugeben ist?
Danke & Gruß,
Eva
Hallo Eva,
das ist völlig richtig - ging schon immer! Voraussetzung für eine sog. NV-Bescheinigung, die vor allem auch deshalb nützlich ist, weil man sie bei seinen Anlageinstituten einreichen kann und dann keinen Freistellungsauftrag benötigt, ist aber, dass eine Veranlagung zur ESt für den betreffenden Steuerpflichtigen wegen zu geringem Einkommen nicht in Frage kommt.
Eine NV-Bescheinigung wird normalerweise für drei Jahre ausgestellt, dann muß man eine neue beantragen. Entsprechende Antragsformulare gibts beim Finanzamt.
Gruß,
Markus
Entsprechende Antragsformulare gibts beim Finanzamt.
oder bei Obi oder als pdf wie folgt:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
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