Hallo,
die Antwort gibst Du Dir schon selbst.
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3660 Euro brutto.
Tätigkeitsbeginn 1.2.2009. Steuerklasse 1.
Im gesamten Jahr 2009 wurden für die Fahrten von der Wohnung
zur Arbeitsstätte 7000 km verfahren (einfache Strecke).
Bruttogehalt 3.660 €*11 = .40.260 €
Vorsorgepauschale für
RV,KV und PV…-2.940 €
WK 7.000 km x 0,30 €/kkm…-2.100 €
Kirchensteuer per Saldo …- 500 €
zu versteuerndes Einkommen 34.720 €
Mal ganz grob gerechnet, wenn es weitere abzugsfähige Sonderausgaben oder weitere Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit angefallen sind, ist das zu versteuernde Einkommen natürlich niedriger. Bei vorstehenden Daten:
Einkommen-, Kirchensteuer und Soli rd. 8.300 €.
Der Arbeitgeber hat dafür angenommen 9.000 € vom Gehalt einbehalten.
Erstattung also ca. 700 €
Der Arbeitnehmer hat ein Gewerbe angemeldet und hat im Jahr
2009 für den Aufbau seiner Firma (Softwareprojekt) Geld
investiert, jedoch noch keine Einnahmen erzielt, da das
Produkt noch nicht fertig ist.
Nun kann der Arbeitnehmer ja eine EÜR machen und den
Minus-Betrag als Ausgaben in der ESt-Erklärung angeben,
richtig ?
Ja freilich! M.E. als negativen Betrag in Zeile 4 der Anlage S Allerdings müssen sich nach einigen Jahren auch Überschüsse einstellen. Sonst sagt das FA, es fehle die Gewinnerzielungsabsicht, und fordert bis dahin gewährten Steuervorteile zurück.
Daraus ergibt sich die FRage: Bringt das eine erhöhte
Steuerrückzahlung ?
Nehmen wir negative Einkünfte aus der EÜR von 1.000 € an. Dann beträgt das zu versteuernde Einkommen 33.720 €. Steuern insgesamt ca. 7.900 €, d. h. die Steuererstattung ist rd. 400 € höher als vorher.
Oder wird mit den 7000 km Fahrtweg schon
der gesamte Topf ausgeschöpft ?
Es gibt keinen Topf. Solange das zu versteuernde Einkommen oberhalb des steuerfreien Grundfreibetrages von 7.834 € (2009) bzw. 8004 (2010)liegt, mindern abziehbare Aufwendungen die Steuerlast.
Gruß
Zemionow