[ESt] Schornsteinfeger haushaltsnahe Dienstleistg?

Hallo,

kann jemand als „haushaltsnahe Dienstleistung“ nach § 35 a EStG die Rechnung des Schornsteinfegers (–> Überprüfung und Messung Abgas und CO: ca. 66 EUR) absetzen? Schornsteinfeger sind Handwerksmeister.

In einem Steuerratgeber steht was von 150 EUR problemlos je Einzelmaßnahme durch Finanzbeamte anerkannt.

Gruß
Black Eddy

Hallo,

kann jemand als „haushaltsnahe Dienstleistung“ nach § 35 a
EStG die Rechnung des Schornsteinfegers (–> Überprüfung
und Messung Abgas und CO: ca. 66 EUR) absetzen?
Schornsteinfeger sind Handwerksmeister.

Nein, kann man nicht.
Was der Handwerksmeister damit zu tun ?
Verstehe ich nicht.
Guck mal hier bei Randziffern 4 und 5 :
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/112,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

In einem Steuerratgeber steht was von 150 EUR problemlos je
Einzelmaßnahme durch Finanzbeamte anerkannt.

Das muss der Konz sein, der solche „Weisheiten“ von sich gibt.

Gruß

der Petz

Hallo Petz,

herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe.

Gruß
Black Eddy

Ab 2006 „könnte“ der Schornsteinfeger auch unter den neuen § 35a EStG fallen:

Gesetzeslaut:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Broschüre des Hess. Min. f. Finanzen:

http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

Obwohl ich eher der Ansicht bin, dies gehört nicht zur Handwerksleistung. Warten wir ab, wie sich das BMF in einem Erlass o. ä. dazu äußert.

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Hallo Oerdiz,

auch Dir herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe.

Gruß, Black Eddy