kann jemand als „haushaltsnahe Dienstleistung“ nach § 35 a EStG die Rechnung des Schornsteinfegers (–> Überprüfung und Messung Abgas und CO: ca. 66 EUR) absetzen? Schornsteinfeger sind Handwerksmeister.
In einem Steuerratgeber steht was von 150 EUR problemlos je Einzelmaßnahme durch Finanzbeamte anerkannt.
kann jemand als „haushaltsnahe Dienstleistung“ nach § 35 a
EStG die Rechnung des Schornsteinfegers (–> Überprüfung
und Messung Abgas und CO: ca. 66 EUR) absetzen?
Schornsteinfeger sind Handwerksmeister.