[ESt] Schuldzinsen nach Wohnungsverkauf absetzbar?

Hallo,

kann man die Schuldzinsen z.B. auch fuer Zwischenkredite und weitere Geldbeschaffungskosten steuerlich ansetzen, wenn man eine Eigentumswohnung ursprüglich vermieten wollte, diese dann aber aufgrund des zu langen Leerstandes doch verkauft wurde.

Was muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, wenn ja…

Danke für Eure Hilfe…

Gruss
Peter

Moin Peter,

grundsätzlich ja.

Die Beweislast liegt aber beim Steuerpflichtigen.

Die Vermietungsabsicht könnte man beispielsweise durch Zeitungsannoncen, Beauftragung eines Maklers, etc. nachweisen.

Schuldzinsen, die eventuell nach dem Verkauf des Objekts noch anfallen, sind auf jeden Fall nicht mehr absetzbar.

Gruß

Peter

Das sehe ich anders mit Verweis auf das
BFH-Urteil vom 9.7.2002 (IX R 47/99) BStBl. 2003 II S. 580

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030580.htm

Ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert.

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