gerade hat mich eine nette dame vom finanzamt telefonisch belehrt, dass abzugsfähige gegenstände bez. des mobilars im rahmen der DHH unabhängig von den AK immer auf 10 jahre verteilt werden - auch der wasserkocher für 9,99 €
und beim arbeitszimmer wärs das gleiche
hab ich was verpasst - gibts da keine GWG mehr???
gruß inder
P.S. - es handelt sich hier nicht um einen speziellen fall, sondern es war eine allgemeine anfrage
gerade hat mich eine nette dame vom finanzamt telefonisch
belehrt, dass abzugsfähige gegenstände bez. des mobilars im
rahmen der DHH unabhängig von den AK immer auf 10 jahre
verteilt werden - auch der wasserkocher für 9,99 €
und beim arbeitszimmer wärs das gleiche
hab ich was verpasst - gibts da keine GWG mehr???
Nach § 6 (2) EStG kann man bei beweglichen Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis 410,- € zwischen der
* Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung und der
* Abschreibung nach der Nutzungsdauer gemäß § 7 EStG wählen.
Da hat sich meines Wissens nichts geändert.
Allerdings den Wasserkocher den buchst du besser gleich auf
sonstige Kosten oder sonstige Betriebsausgaben, da für GWG unter
60 Euro keine Bestandsnachweispflicht besteht. Das heißt, der Wert
gilt sofort als verbraucht.