Gesetzt den Fall man hat einen bestehenden Schwerbehindertenausweis mit 50% und ohne Merkzeichen. Mitte 05 hat man nun eine Verschlimmerung eingetragen bekommen und 60% mit Merkzeichen G.
Es darf ja nun die gesamte Strecke zur Arbeit als Werbungskosten angegeben werden. Nur, gilt das ab 08/05 oder für das ganze Jahr?
Wie ist das geregelt? Im Formular kann man nur einen Ausweis angeben.
Hallo erstmal,
der Pauschbetrag gilt für das ganze Jahr, egal ab wann die Behinderung oder die Verschlimmerung der Behinderung eingetreten ist.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p33b.html
Gruß
Petz
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