[ESt] sind Gewinne aus Privatverkäufen anzugeben ?

Hallo,

angenommen, jemand vertickt über ebay die abgelegten Klamotten der Kids, Krempel vom Dachboden, Omas Goldzähne… Naja, und so übers Jahr kommen dann Einnahmen in Höhe von sagen wir mal 1500 Euronen zusammen. Muss man das eigentlich versteuern? Schließlich müsste man ja gegenrechnen, was man für den Krempel selber mal bezahlt hat minus Abnutzung oder so, wobei das sich ja nun wirklich nicht mehr nachvollziehen lässt…

Neugierige Grüße

Felicia

Die Verkäufe sind steuerfrei.

Siehe auch folgende Zusammenfassung:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050728/b_…

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Die Verkäufe sind steuerfrei.

Dabei ist doch der Oerdiz immer so genau mit der Wortwahl… ich finds
nicht in § 3 EStG :wink:

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Ich hab mich da jetzt mal ganz an den Beitrag des WDR gehalten :smile:

Da heißt es:

Der Gewinn in diesem Fall: 3.000 Euro. „Steuerfrei“ – heißt es aus der Finanzbehörde.

Gut, der Begriff ist falsch, sie sind nicht steuerbar oder besteuerbar oder wie auch immer…