[ESt] Sonderausgaben nachträglich geltend machen

Hallo Forum,

Person A hat seine Einkommensteuererklärung 2005 per Elster elektronisch abgegeben und die Erklärung unterschrieben auf dem Postweg hinterhergeschickt.

Dann bemerkt Person A, dass Versicherungsbeiträge als Sonderabgaben absetzbar sind. Person A ändert die elektronische Steuererklärung und sendet sie erneut an das Finanzamt, wieder mit der unterschriebenen Papierversion per Post hinterher.

Eine Woche später erhält Person A den Steuerbescheid, der die Versicherungsbeiträge NICHT berücksichtigt, also auf Basis der ersten Erklärung angefertigt wurde.

Gibt es eine Möglichkeit für Person A, dass die Versicherungsbeiträge im Steuerbescheid doch noch berücksichtigt werden, und was wäre zu tun?

Danke!
Harry

[AO] Telefon=Antrag schlichte Änderung - Einspruch
Hi !

Ist NACH dem Einreichen der Steuererklärung und VOR Bescheiderteilung eine berichtigte Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen, wird durch diese „neue“ die „alte“ Steuererklärung ersetzt.

Im Wesentlichen ist es ein altes Problem, es wird durch ELSTER in Zukunft aber wohl vermehr auftreten. In einem solchen Fall sollte der erste Schritt ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter sein. In diesem Gespräch sollte geklärt werden, wie sich nun weiter verhalten werden soll.

Verfahrensrechtlich wird dieses Telefonat als „Antrag auf schlichte Änderung“ gewertet. Der Sachbearbeiter hat dann vom Zeitpunkt der ersten Bescheiderteilung einen Monat Zeit, die „neue“ Erklärung zu veranlagen. Wenn er jetzt bereits einschätzen kann, dass er derzeit überlastet ist und es innerhalb des Monats wohl nicht schaffen wird, wird er in dem Gespräch wohl mitteilen, dass man Einspruch einlegen soll. In diesem soll kurz der Sachverhalt (1. Erklärung, 2. Erklärung mit Versicherung, Bescheid zur 1. Erklärung, Telefonat vom … mit …, Arbeitsüberlastung, daher Einspruch) dargestellt werden.

BARUL76

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Herzlichen Dank! Harry