[ESt] Späte Angabe von unversteuerten Einnahmen

Liebe Steuerkundige!

Nehmen wir mal an, Herr A hat für ein zurückliegendes Jahr (2001) keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (dumm, aber erlaubt), da er die auf der Lohnsteuerkarte angegebenen Einnahmen ja brav versteuert hat. Nun fällt ihm bei Durchsicht von Unterlagen für eine berufliche Prüfung auf, dass er 2 Gutachten nicht angegeben hat, die er 2001 nebenberuflich für ein Gericht gemacht hat. Das kann Herr A nicht mit seinem Steuergewissen vereinbaren (es handelt sich immerhin um ca 1000 DM unversteuerte Einnahmen) und er kann keine Nacht mehr ruhig schlafen.

Kann der Herr A dies jetzt nachträglich dem Finanzamt beichten ? Würde dann auch die Steuererklärung selber nochmal geprüft werden (und etwaige Erstattungen ggf. mit einem Versäumniszuschlag) berücksichtigt werden?

Hallo,

Herr A schreibt einfach einen netten Brief ans Finanzamt, erklärt diese Einkünfte nach und bittet darum, den Einkommensteuerbescheid 2001 ändern zu lassen.

Bei diesem (geringen) Betrag wird vermutlich nichts passieren, außer dass Herr A ein paar Euros nachzahlen muss.

Gruß

Petz

Lassen sich denn die Einnahmen auch nachweisen?

Es könnte ja sein, dass nur Einnahmen erzeugt werden sollen, um die gesetzl. Ausschlussfrist für die Abgabe zu umgehen und um dann, trotz etwas höherer Steuer, die vergessenen Werbungskosten anzusetzen und eine schöne Erstattung zu bekommen.

Wenn kein Nachweis, dann keine Chance.

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Die Einnahmen bzw. die Rechnung dazu und das erstellte Gutachten hat die betreffende Person. Es ist wirklich eher zufällig herausgekommen, bei der Meldung zu einer Prüfung, wo man die Gutachten braucht.

Lassen sich denn die Einnahmen auch nachweisen?

Es könnte ja sein, dass nur Einnahmen erzeugt werden sollen,
um die gesetzl. Ausschlussfrist für die Abgabe zu umgehen und
um dann, trotz etwas höherer Steuer, die vergessenen
Werbungskosten anzusetzen und eine schöne Erstattung zu
bekommen.

Ja, das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen :smile:

Tatsächlich sind der betreffenden Person noch einige Werbungskosten aufgefallen, die Plus/ Minus möglicherweise einen Vorteil für Vergessliche bringen könnten.

Das stimmt wohl.

Aber ein Gundsatz bei unseren Klausuren lautete schon:

Nichts reingeheimnissen, was in der Aufgabe nicht drinsteht.

Gruß

Petz

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Wir schreiben hier doch keine Klausuren…

Mir ist nur aufgefallen, dass mit diesen 1000 Mark (ich hab leider kein Gesetz von 98) wohl gerade die Pflichtveranlagung zutrifft.