Mal angenommen S ist mit F verheiratet. S besitzt mehrere Depots und ist alleiniger Depotinhaber. Wie hoch beträgt in diesem Fall die Freigrenze der Spekulationssteuer? Muss F als Depotinhaberin eingetragen sein, damit sich die Freigrenze verdoppelt oder reicht es, wenn F. Bevollmächtigte ist?
Vielen Dank