Servus Susanne,
ich schon wieder - jetzt mit korrigiertem Rechenfehler:
Das könnte in der Größenordnung sein, kommt mir aber viel vor.
Wenn wir mal annehmen:
Preis der Wohnung heute: 170.000 €
Anschaffungskosten 1996: 150.000 €
Seit 1996 als Abschreibung steuerlich geltend gemacht: 45% (an dieser Zahl hängt die ganze Rechnung - wenn die Wohnung in 1996 bereits schon länger stand, nicht durch den jetzigen Vermieter gebaut oder neu gekauft worden ist, macht das viel weniger, genauer 18% aus) = 67.500 €
Berücksichtigungsfähiger Restwert: 150.000 € ./. 67.500 € = 82.500 €.
Gewinn aus Veräußerung (Werbungskosten vermutlich Null, also kein Ansatz): 170.000 € ./. 82.500 € = 87.500 €.
Grenzsteuersatz 42% entspricht ESt-Belastung von 36.750 €. Dazu Solidaritätszuschlag 5,5% = 2.021,25 € und Kirchensteuer 9% = 3.307,50 €, alles zusammen 42.078,75 €.
Die angenommene Preissteigerung in der Zeit 1996 bis 2006 halte ich für eher gewagt. 1996 war die durch die Annexion der DDR verlängerte Bauknojunktur in der Hauptsache vorbei, und in sehr vielen Lagen geben die Immopreise bereits seit ungefähr 2000 mehr oder weniger spürbar nach.
Wenn es sich andererseits um einen semiprofessionellen Vermieter handelt, der gute Bau-Connections hat, oder viel in Eigenleistung gemacht hat, kann der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungs-/herstellungskosten noch deutlich mehr ausmachen.
Man sieht an dem Beispiel: Den wichtigsten Einfluss hat der Unterschied zwischen dem Preis heute und den Anschaffungs-/herstellungskosten damals, und die Frage, ob erhöhte Abschreibungen geltend gemacht werden konnten. Der genannte Grenzsteuersatz dürfte schon durch den Verkauf selber in den meisten Fällen erreicht sein, falls der Verkäufer nicht grade ein sichtbar niedriges Einkommen hat.
Bei einem älteren Haus siehts gleich anders aus, weil da (abgesehen von Ausnahmefällen wie Denkmalschutz etc.) die Abschreibungen nicht so zu Buch schlagen.
Schöne Grüße
MM