[ESt] Spenden für Aufwand

moin mädels,

nehmen wir mal an jemand ist in der kirche z.b. als chorleiter beschäftigt, und erhält dafür z.zt. keine bezahlung

jetzt könnte man ja, am besten schriftlich, eine vergütung vereinbaren, die dann im gegenzug wieder an die kirche gespendet wird

haken bei der sache wäre wohl, dass dann auch die vergütung versteuert werden muss (übungsleiterpauschale soll ja wegfallen ab 2006)

und wie würde die sache bei einer betreuung auf einer ausflugsfahrt aussehen - wahrscheinlich selbes modell ??

wie seht ihr die sache ?

gruß vom inder

Hi !

Bei der Ermittlung der Einkünfte kann doch der Chorleiter von den Einnahmen noch die Aufwendungen abziehen. Die ihm zustehenden Einnahmen sollten daher, wenn eine Versteuerung wirklich so schlimm ist, nur in der Höhe der anfallenden Aufwendungen (Arbeitszimmer, Instrumente, Bürobedarf, Telefon, Fahrten, VMA, …) vereinbart werden.

Bisher konnte die Vergütung problemlos bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale festgesetzt werden, in Zukunft (Wegfall (§ 3 Nr. 26 EStG) ist zur Vermeidung einer Besteuerung als Obergrenze die Höhe der Aufwendungen anzusehen.

Als Spende würde dann ebenfalls der endgültige Verzicht auf die Auszahlung dieser Einnahmen gelten.

Dazu müßten dann aber in der Steuererklärung sowohl die Einnahmen als auch die Aufwendungen auftauchen. Aber das war ja schon erkannt worden.

BARUL76

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