Hallo,
laut §10b EStG können ja 5% der Einkünfte als Spenden für „mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke“ abgezogen werden, und nochmal 5% für „wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke“ .
Meine Frage ist nun:
Was passiert, wenn jemand gleichzeitig Sonderausgaben nach §10 EStG hat (z.B. Versicherungsbeiträge) - gibt es da eine gemeinsame Obergrenze, oder hat die Höhe der Spenden keinen Einfluß darauf, wieviel für Versicherungen abgesetzt werden kann?
Beste Grüße,
Marvin
Servus,
die Höhe der Spenden hat keinen Einfluss auf die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen. Es gibt viele anderen Dinge, die darauf einen Einfluss haben - es ist eine Wissenschaft für sich, und ich habe vor einiger Zeit einen Menschen von DATEV gehört, der sicher ist, der Zehner sei bloß wegen einer Schnapswette unter Staatssekretären so formuliert wie er ist: „Wetten, dass die bei DATEV das nicht rechenbar hinkriegen?“ Aber jedenfalls ist die Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen unabhängig von der Höhe der Spenden.
Schöne Grüße
MM
Was ist denn an dieser Rechtsgrundlage so schwer verständlich? Ich kann das zumindest nachvollziehen und glaube nicht an irgendwelche Wetten.