Hallo zusammen,
leider haben die FAQ`s nix wirkliches ergeben, daher dieser Fall.
"Wenn Person A - ehemals selbständig, kleingewerbe, für einen Monat in einem befristeten Festanstellung ca. 1500 € arbeiten geht:
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wie wird die Steuer in diesem Fall vom dessen Lohn abgeführt? (wer überweisst an Vater Staat?)
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Und was passiert mit den PKV, RV & sonst. soz.vers-Kosten?
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Kann der AN nicht ggf sogar die AN-Anteile von den soz.vers.Kósten, PKV,RV u AV ausgezahlt bekommen, sofern er ihm dafür ein Rechnung schreibt? Bei Kleingewerbe wäre das dann ja incl. Mwst?
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sonst EK des abgelaufenen Jahres mittels EÜR an FA und Steuern abführen bzw. A hat ggf. sogar Ek unter der Grenze von 7.200 € (…wie hoch ist die Grenez genau?)—> kann Sie da evtl. PKV-Kosten o. steuerlich was getend machen?
Grüße & thx 4 help
ne0
Hallo,
- wie wird die Steuer in diesem Fall vom dessen Lohn
abgeführt?
Bei „fester Anstellung“ = nichtselbständiger Arbeit wird durch den Arbeitgeber LSt nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte einbehalten und abgeführt.
- Und was passiert mit den PKV, RV & sonst. soz.vers-Kosten?
Arbeitgeber behält die Arbeitnehmeranteile vom Lohn ein und führt sie zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die zuständige Krankenkasse ab.
- Kann der AN nicht ggf sogar die AN-Anteile von den
soz.vers.Kósten, PKV,RV u AV ausgezahlt bekommen, sofern er
ihm dafür ein Rechnung schreibt? Bei Kleingewerbe wäre das
dann ja incl. Mwst?
Sprechen wir von einer festen Anstellung oder von einer gewerblichen Tätigkeit? Wenn wir - so wie Du die Situation ja eigetnlich beschrieben hast - von einer Anstellung sprechen, kann ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Rechnungen schreiben wie er grad lustig ist. Bloß nützen wird ihm das nichts: Der Arbeitgeber schuldet ihm nur den vereinbarten Lohn, nach Abzug von LSt, KV, PV, RV, AV.
- sonst EK des abgelaufenen Jahres mittels EÜR an FA und
Steuern abführen bzw. A hat ggf. sogar Ek unter der Grenze von
7.200 € (…wie hoch ist die Grenez genau?)—> kann Sie da
evtl. PKV-Kosten o. steuerlich was getend machen?
Bei der Veranlagung zur ESt wird aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, unabhängig von der Einkunftsart, das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr ermittelt. Darauf wird die ESt festgesetzt, und die geleisteten Vorauszahlungen und die bescheinigte einbehaltene Lohnsteuer werden davon abgezogen. Wenn mehr Lohnsteuer einbehalten worden ist, als ESt festzusetzen ist, ergibt sich ein Guthaben des Steuerpflichtigen, das ihm erstattet wird.
Ich hab das Gefühl, dass das nicht das ist, was Du wissen willst. Kannst Du anhand der Antwort bitte Deine Frage nochmal so formulieren, dass dabei deutlicher wird, wo Dein Problem ist?
Schöne Grüße
MM