[ESt] Steuerbelastung bei 400 Euro Job ?!?!

Hallo zusammen,
wie verhält es sich denn, wenn man zu seinem normalen Job noch eine Nebenbeschäftigung ausüben möchte. Es gibt doch diese steuerfreien 400,- Euro Jobs.

1.) Meines Wissens ist es doch heute so, dass auch diese geringfügigen Jobs irgendwie auf Lst.-Karte laufen müssen, oder ?
2.) Müssen die Einkünfte dieser Nebenbeschäftigung beim Lst.-Jahres-Ausgleich berücksichtigt werden? Sprich, ergeben sich dadurch irgendwelche Nachteile beim Jahresausgleich ?

Vielen, lieben Dank für eure Hilfe
Gruß

Kessie

Hallo Kathreen,

1.) Meines Wissens ist es doch heute so, dass auch diese
geringfügigen Jobs irgendwie auf Lst.-Karte laufen müssen,
oder ?

Nein. Für einen 400 EUR (Minijob) braucht man keine Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber könnte sich jedoch durch Vorlage einer LSt-Karte die pausche Versteuerung (2 %) sparen.

2.) Müssen die Einkünfte dieser Nebenbeschäftigung beim
Lst.-Jahres-Ausgleich berücksichtigt werden? Sprich, ergeben
sich dadurch irgendwelche Nachteile beim Jahresausgleich ?

Nein, müssen nicht in der eigenen Einkommensteuererklärung angegeben werden, daher ergeben sich auch keine Nachteile.

Zur Ermittlung von anrechenbaren Einkünften & Bezügen, beispielsweise für Leute die man unterstützt (Kindsmutter, etc…), werden diese jedoch als Bezüge angerechnet.

Vielen, lieben Dank für eure Hilfe
Gruß

Kessie

Gruß,
Alex

Mehrere Möglichkeiten!
Hi!

wie verhält es sich denn, wenn man zu seinem normalen Job noch
eine Nebenbeschäftigung ausüben möchte. Es gibt doch diese
steuerfreien 400,- Euro Jobs.

Steuerfrei stimmt nicht wirklich!

1.) Meines Wissens ist es doch heute so, dass auch diese
geringfügigen Jobs irgendwie auf Lst.-Karte laufen müssen,
oder ?

Man hat zwei Möglichkeiten:

  1. Es wird über die Steuerkarte des Arbeitnehmers versteuert - lohnt sich bei Steuerklasse 6 nicht wirklich (es sei denn, man macht das Spielchen mit Hinzurechnungs- und Freibetrag).
  2. Der Arbeitgeber rechnet das Ganze pauschal versteuert ab. In der Regel sieht der Arbeitnehmer das nicht, es gibt aber wohl die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt.

2.) Müssen die Einkünfte dieser Nebenbeschäftigung beim
Lst.-Jahres-Ausgleich berücksichtigt werden? Sprich, ergeben
sich dadurch irgendwelche Nachteile beim Jahresausgleich ?

Wenn nach Steuerkarte versteuert wird, dann schon!
Wenn der Arbeitgeber Pauschalsteuern abführt, sind diese Beträge bereits versteuert - und doppelt besteuern ist nicht!

Ob diese Einkünfte angegeben werden müssen weiß ich allerdings nichT!

LG
Guido

Man hat zwei Möglichkeiten:

  1. Es wird über die Steuerkarte des Arbeitnehmers versteuert -
    lohnt sich bei Steuerklasse 6 nicht wirklich (es sei denn, man
    macht das Spielchen mit Hinzurechnungs- und Freibetrag).

Das Spielchen mit Hinzurechnungs- und Freibetrag kenn ich garnicht. Was´n das? Bitte genau erklären.

Grüsse,
Alex

Das Spielchen mit Hinzurechnungs- und Freibetrag kenn ich
garnicht. Was´n das? Bitte genau erklären.

Hallo,

bsp. Eheleute mit 3/5 Kombi. Der Ehepartner mit 3 verdient in der 3 nicht sooo viel, hat noch ein Arbeitsverhältnis mit 6. Jetzt kann er via Lohnsteuerermäßigungsantrag (Formular) teile der Freibeträge von der 3er Karte auf die 6er Karte übertragen. Erfordert ein bischen Rechengeschick vorher und nimmt ggf. näherungsweise das Ergebnis der Veranlagung voraus. Das ganze macht allerdings nur Sinn, wenn man in zwei Arbeitsverhältnissen gleich verdient oder nahezu gleich und das Nebenarbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob abrechenbar ist.

Mfg vom

showbee

Ein Link!
Hi!

Bevor ich hier etwas vergesse, und das Ganze dadurch falsch wird:

http://www.finanzenchannel.de/encyclopedia-212-Freib…

LG
Guido

Hi

nur zur info – es gibt auch noch die möglichkeit für kurze zeit 8glaube bis max. 2 mon.) als kurzeit beschäftigt zu arbeiten –
vorteil man kann mehr als nur die 400 € dazuverdienen – und der arbeitgeber tuts genau wie beim 400€ job pauschal versteuern.
siehe google.kurzzeitige beschäftigung

und zu deiner frage – du hast keine nachteile :wink:

gruß

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…