meine kreative ader hat heute wieder zugeschlagen:
könnte man steuerberatungskosten noch im jahr 2005 absetzen, in dem eine abschlagszahlung auf die steuererklärung 2005 noch in diesem jahr geleistet wird ?
nein, gestaltungsmissbrauch würde ich darin nicht sehen, aber macht es sinn?
wirkt es nur für ein jahr
ist die progression des steuerberaters (betriebseinnahmen) zu beachten
machen die mandanten nicht unbedingt mit
ist die abzugsfähigkeit nicht wirklich eingestellt
zu 4., die standart EStE rechnung beinhaltet:
ermittlung einkünfte
steuererklärung
portopauschale
umsatzsteuer
bisher wurde 1 und 2 ziehmlich willkürlich durch die berater festgelegt. hier x/10tel, dort y/10tel. mal mehr mal weniger. ggf. hatte sich eine richtlinie im büro gefestigt. besteht nicht hier eine viel bessere möglichkeit an der steuerabzugsfähigkeit zu drehen?
immerhin stellt pos. 1 werbungskosten dar (arbeitnehmerfall). bisher gab es ja diese „wahltherorie“ bis 1.000 DM gesamt (oder so). hier könnte man doch wunderbar ansetzen.
gebühren nach oben
gebühren nach unten,
begründung: ermittlung der einkünfte ist sooo schwierig (qualifizierung als WK oder nicht, ansatz der höhe nach …), erstellung der EStE als solche macht PC …
insoweit besteht m.E. noch genügend spielraum der steuerberater die neuregelung der regierung auszuhebeln. an kreativität wirds dem steuerberater im allgemeinen ja nicht mangeln
und beim werbungskostenabzug bei reinen arbeitnehmerveranlagungen hab ich so meine zweifel, weil die notwendigkeit der erstellung der erklärung nicht unbedingt gegeben ist…