[ESt] Steuerberatungskosten ab 2006

hallo,

meine kreative ader hat heute wieder zugeschlagen:

könnte man steuerberatungskosten noch im jahr 2005 absetzen, in dem eine abschlagszahlung auf die steuererklärung 2005 noch in diesem jahr geleistet wird ?

sehe da nicht unbedingt gestaltungsmissbrauch…

gruß vom inder

hi,

nein, gestaltungsmissbrauch würde ich darin nicht sehen, aber macht es sinn?

  1. wirkt es nur für ein jahr
  2. ist die progression des steuerberaters (betriebseinnahmen) zu beachten
  3. machen die mandanten nicht unbedingt mit
  4. ist die abzugsfähigkeit nicht wirklich eingestellt

zu 4., die standart EStE rechnung beinhaltet:

  1. ermittlung einkünfte
  2. steuererklärung
  3. portopauschale
  4. umsatzsteuer

bisher wurde 1 und 2 ziehmlich willkürlich durch die berater festgelegt. hier x/10tel, dort y/10tel. mal mehr mal weniger. ggf. hatte sich eine richtlinie im büro gefestigt. besteht nicht hier eine viel bessere möglichkeit an der steuerabzugsfähigkeit zu drehen?

immerhin stellt pos. 1 werbungskosten dar (arbeitnehmerfall). bisher gab es ja diese „wahltherorie“ bis 1.000 DM gesamt (oder so). hier könnte man doch wunderbar ansetzen.

  1. gebühren nach oben
  2. gebühren nach unten,

begründung: ermittlung der einkünfte ist sooo schwierig (qualifizierung als WK oder nicht, ansatz der höhe nach …), erstellung der EStE als solche macht PC …

insoweit besteht m.E. noch genügend spielraum der steuerberater die neuregelung der regierung auszuhebeln. an kreativität wirds dem steuerberater im allgemeinen ja nicht mangeln :smile:

mfg vom

showbee

MOD [Komplettzitat gelsöcht]

hi, geht eigentlich um die liquidität :smile:

und beim werbungskostenabzug bei reinen arbeitnehmerveranlagungen hab ich so meine zweifel, weil die notwendigkeit der erstellung der erklärung nicht unbedingt gegeben ist…

gruß vom inder

Hi inder,

ich würde sagen: keinen Stress !

Nach meinen Infos können Steuerberatungskosten weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.

Es fällt somit nur der Teil der StB-Kosten weg, die für die Erstellung des Mantelbogens in Rechnung gestellt wurden.

Konsequenz:

  1. Gestaltungsspielraum bei der Erstellung der Rechnung
  2. Abwarten, ist ja immer noch nichts beschlossen

Wir werden sehen.

petz