leider hat mir die Suche nicht weiterhelfen können, deshalb würd ich gerne eure Meinung erfragen.
Situation: A is Arbeitnehmer (Klasse III), Ehefrau B arbeitet über Gewerbeschein, beide Studenten und Zusammenveranlagt. A zahlte 2005 nur Lohnstueuer (ca 4,2% vom Bruttogehalt) und Rentenversicherung.
Falls A eine Steuererklärung machen würde, müsste er definitiv nachzahlen (Steuerprogramm). B hat ihr Einkommen noch garnicht versteuert, ist Selbständig, muss also eine Steuererklärung machen. MUSS A auch eine Steuererklärung machen oder reicht es, wenn nur B eine machen (dann getrennt veranlagen?)
Wenn A hier nachzahlen muss, war der Steuerabzug vom Arbeitgeber nicht korrekt.
B muss eine Steuererklärung abgeben, selbst wenn unter Grundfreibetrag, so wird das FA wohl eine anfordern. Es kann dann zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung gewählt werden.
Aus § 46 Abs. 2 EStG ist keine Pflicht erkennbar, dass der Ehemann eine Steuererklärung abgeben muss.
Eine abschließende Betrachtung, ob eine getrennte oder eine Zusammenveranlagung in Frage kommt, kann allerdings erst dann angestellt werden, wenn auch die EInkünfte der Ehefrau bekannt sind. Insoweit ist die bisherige Ermittlung noch unvollständig und kann nicht zu Grunde gelegt werden.
Wenn A hier nachzahlen muss, war der Steuerabzug vom
Arbeitgeber nicht korrekt.
Sicher?
Lt. Sachverhalt hatte A Steuerklasse III, bei getrennter Veranlagung muss er natürlich nachzahlen, weil dann die Grundtabelle angewendet wird.
B muss eine Steuererklärung abgeben, selbst wenn unter
Grundfreibetrag, so wird das FA wohl eine anfordern. Es kann
dann zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung
gewählt werden.
Genau.
Und bei getrennter Veranlagung muss A dann nachzahlen.
A und B waren 2004 zusammenveranlagt. Der Grundfreibetrag liegt doch bei Zusammenveranlagung für 2005/2006 bei 15.328 €, oder? Angenommen, B hätte weniger verdient, Der Arbeitgeber von A hätte den Steuerabzug (4,2%) richtig berechnet, müsste es dann überhaupt (bei Zusammenveranlagung) zu einer Nachzahlung kommen? Oder verstehe ich den Gedanken des Grundfreibetrags nicht richtig?