ich weiß, dass ein ‚normaler Arbeitnehmer‘ normalerweise bis zum Mai des Folgejahres die Steuererklärung abgeben muss.
Wie sieht es denn aus, wenn vom Finanzamt keine Aufforderung geschickt wurde, z.B. weil das Amt es vergessen hat: Bis wann kann die Erklärung spätestens abgeben werden (also wieder ‚normaler Arbeitnehmer‘ ohne besonders eingetragene Freibeträge in der Lohnsteuerkarte o.ä.)?
Man sollte die Steuererklärung aber möglichst frühzeitig abgeben, weil man sonst zu Vieles, was vielleicht noch abzusetzen wäre, vergessen hat.
Werbungskosten und/oder außergewöhnliche Belastungen kann man schon während des Jahres sammeln:
Die Belege ordentlich abheften und das Geld in einer Tabelle summieren. http://www.klicktipps.de/einkommensteuer3.htm#arbeit…
Ich definiere ‚normalen Arbeitnehmer‘ nochmal etwas genauer: Nur ein Beruf, das Gehalt wird regulär auf Lohnsteuerklasse 1 versteuert und eben auch keine Nebeneinkünfte (Zinsen, Renten oder so…). Besondere Freibeträge o.ä. sind in der Lohnsteuerkarte auch nicht eingetragen.
Das müsste m.E. eigentlich auf bestimmt 50% aller deutschen Arbeitnehmer zutreffen…
Sind die tatsächlich alle nicht verpflichtet, eine Lohnsteuererklärung abzugeben?
Ich höre immer von Bekannten, dass sie eben aufgefordert wurden, bis Mai die Erklärung abzugeben. Heißt das automatisch, dass die eben nicht so ‚normale Arbeitnehmer‘ sind, oder kann das Finanzamt auch willkürlich jemanden verpflichten, eine Erklärung abzugeben?
Heißt das
automatisch, dass die eben nicht so ‚normale Arbeitnehmer‘
sind, oder kann das Finanzamt auch willkürlich jemanden
verpflichten, eine Erklärung abzugeben?
Willkürlich nicht. Aber es gibt viele möglichen Gründe:
Lohnsteuereinbehalt nach Klassen III/V
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
Nebenberuflicher Gewerbebetrieb oder auch „Gewerbebetrieb“
Vermietung und Verpachtung
Fondsbeteiligung zum Thema Vermietung und Verpachtung
Fondsbeteiligung zum Thema Gewerbebetrieb
sind einige davon, die ziemlich häufig sein dürften.
diese Aufzählung ist von der Verwaltung lieb gemeint, aber der „Arbeitnehmer“ als Abstraktum wird sich immer noch als „Arbeitnehmer“ verstehen, wenn er die Einliegerwohnung vermietet. Und auch, wenn er eine Tankerbeteiligung hat. Und genau deswegen hab ich die zwei Takte dazu geschrieben, weil der Abschnitt zur Erklärungspflicht in dem Blatt ziemlich verunglückt ist.
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet, z. B.
– wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € betragen.
Deutlicher gehts doch nicht, deshalb befinde ich dieses Blatt nicht als verunglückt.
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung
verpflichtet, z. B.
– wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten
worden ist, mehr als 410 € betragen.
…wobei das ja mittlerweile auch negative einkünfte über 410 euro sein können
…wobei das ja mittlerweile auch negative einkünfte über
410 euro sein können
was bedeutet „mittlerweile“? hast du dazu eine Fundstelle?
Alle Verluste können nur als Antragsveranlagung innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende des jeweiligen Jahres beantragt werden.