[ESt] steuerl. Auswirkung Schwerbehindertenausweis

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

eine Person wird bald einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Wie viele Prozente weiß diese Person noch nicht aber es wird sich so zwischen 70 und 90 abspielen. (Epilepsie)

Was kann man damit alles für Vergünstigungen in Anspruch nehmen? Wie
sieht es aus bei Steuern, Versicherungen? Was gibt es generell für
Steuertricks! Die Person ist 23 Jahre alt und würde sich gerne in die Materie einarbeiten. Was sind Tricks die fast niemand kennt? Worauf hat man Anrecht? Worauf sollte man achten?

Danke für die Informationen!

Auch hallo.

eine Person wird bald einen Schwerbehindertenausweis bekommen.
Wie viele Prozente weiß diese Person noch nicht aber es wird
sich so zwischen 70 und 90 abspielen. (Epilepsie)

Diese Person achtet doch auch auf die Buchstaben, oder ?

Was kann man damit alles für Vergünstigungen in Anspruch
nehmen?

Ticket für die Bahn z.B.

Wie sieht es aus bei Steuern, Versicherungen? Was gibt es generell
für Steuertricks!

Tricks sollte man vielleicht nicht sagen, denn auch hier wird nur mit Wasser gekocht. Aber je nach Behinderung gibt es Steuererleichterungen/-nachzahlungen (oder Befreiungen) bis rd. 4 (?) Jahre nach Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Im Extremfall ab Geburt.
Ausserdem heisst das Stichwort ‚Sozialrecht‘: www.vdk.de

HTH
mfg M.L.

Hi,
gem. § 33b III Einkommensteuergesetz gibt es einen Pauschbetrag der steuermindernd geltend gemacht werden kann. Dieser beträgt z.B. bei 70 % € 890,–. Zu beachten ist, daß der KBA Grundlagenbecheid für die Einkommensteur ist, so daß eine Änderung gem. § 175 I Nr.1 Abgabenordnung ggfs. ach noch bestandskraft der Einkommensteuer möglich ist. Der Pauschbetrag kann auch im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens berücksichtigt werden. Wird ab dem der ersten Veranlagung folgenden Kalenderjahres in manchen Bundesländern automatisch auf der Lohnsteuerkarte angesetzt.
Bei mindestens 80 % oder 70 % und Merkzeichen G können pauschal 3.000 km mit je € 0,30 als außergewöhnliche Belaszungen gem. § 33 Einkommensteuergesetz zusätzlich angesetzt werden (H 33.1-33.4 EStH 2005)
Hoffe geholfen zu haben.

Servus Stephan,

die Sache mit dem Grundlagenbescheid ist überzeugend, aber von der anderen Seite des Schreibtischs gesehen auch überraschend. Spontan und ohne weitere Überlegung würde man da auf der „Neue Tatsachen“-Schiene ins Leere laufen.

Schönen Dank!

MM

Buchtipp
Hallo Florian,
im „Verlag Gesundheit“ gibt es den „Ratgeber für Behinderte“ von Frank Bauer. Ist ein gutes Nachschlagewerk mit echt guten Tipps. Angefangen vom eigenen Verhalten bei Gutachten über die Rechte von Menschen mit Beh. bis hin zu Zuschüssen.
Kann ich wirklich empfehlen!

Gruß, Nina

Hallo,

bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gibt es eine Broschüre für Menschen mit Behinderung unter
http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1153715/…

Schöne Grüße
C.

http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

sorry, aber § 173 AO greift hier nun gar nicht – das kann man drehen und wenden, wie man will (gilt auch für „die andere seite des schreibtisches“). ein behindertenausweis ist immer ein grundlagenbescheid, und dann geht nur § 175 AO zzgl. der entsprechenden ablaufhemmung (ggf.).