[ESt] steuerl. Behandlung - verpachtetes Ackerland

Herr X hat Ackerland gekauft. Es wird von Bauer Y bewirtschaftet, der dafür eine jährliche Pacht geringer Höhe zahlt. Sind die Pachteinnahmen steuerpflichtig? Wenn ja, müssten doch auch die Kosten zum Erwerb des Grundstücks (Grunderwerbsteuer, Notargebühr, Grundbuch-Gebühren usw.) steuerlich geltend gemacht werden können?

[ESt] Ermittlungsschemata Einkünfte V+V
Hi !

Die Pachteinnahmen gehören einkommensteuerlich zu den „Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“. Die Einkünfte werden ermittelt durch

 Einnahmen
<u>./. Werbungskosten</u>
= Überschuß (kann auch negativ sein)

Als Werbungskosten kommen die bereits angesprochenen Notargebühren, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer leider nicht in Betracht. Diese Kosten erhöhen lediglich als so genannte „Anschaffungsnebenkosten“ die Anschaffungskosten des Grundstücks.

Diese Aufwendungen wirken sich somit erst dann aus, wenn das Grundstück mal verkauft wird (derzeit beträgt die „Spekulationsfrist“ 10 Jahre, es ist angedacht, diese Frist aufzuheben und Verkäufe stets steuerpflichtig werden zu lassen). Dort wird nämlich wie folgt gerechnet:

 Veräußerungspreis
./. Anschaffungskosten
<u>./. Veräußerungskosten</u>
= Veräußerungsgewinn auch negativ sein)

Je höher dann also die Anschaffungskosten sind, umso geringer fällt der Veräußerungsgewinn oder umso höher der Veräußerungsverlust aus.

Als Werbungskosten können aber z.B. die Grundsteuer, Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung), Büromaterial, Steuerberatungskosten, … angesetzt werden.

BARUL76

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